Aktuelles aus dem Landtag

Unser Bielefelder Landtagsabgeordnete Matthi Bolte berichtet hier über die aktuellen Debatten des Landtages NRW: Landesnaturschutzgesetz, Flüchtlingsaufnahmegesetz und den GRÜNEN Landtagsantrag zum Bundesteilhabegesetz.

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

mit diesem Newsletter erhaltet Ihr die wichtigsten Infos zur vergangenen Sitzungswoche des Landtags NRW. Die vollständigen Tagesordnungen findet Ihr hier (126.) und hier (127. Plenarsitzung). Zu allen – auch den hier nicht erwähnten – freue ich mich über Fragen und Rückmeldungen zu unserer Arbeit im Landtag.

Herzliche Grüße

Matthi Bolte

 

Neues Landesnaturschutzgesetz verabschiedet

Das Landesnaturschutzgesetz wurde in dieser Woche in zweiter Lesung im Landtag beschlossen. Dieses Gesetz ist angesichts des Rückgangs der Vielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt auch bitter nötig. Nordrhein-Westfalen geht deshalb voran und räumt der Natur wieder den Stellenwert ein, der ihr gebührt.

Das Gesetz ist ein ausgewogener Kompromiss, der den Naturschutz im Land verbessert und gleichzeitig auch Rücksicht auf die Interessen der Menschen nimmt, die die Natur für ihren Lebensunterhalt nutzen. Deshalb wurden viele Anregungen von Vertreter*innen des Naturschutzes, des Reitsports, der Jagd und der Landwirtschaft im Gesetzentwurf aufgenommen. Ein Beispiel für diese Kompromisse ist der Schutz der Streuobstwiesen, die wertvolle Elemente der Kulturlandschaft und Lebensraum für viele Tierarten wie etwa den Steinkauz sind. Damit nicht noch mehr dieser Wiesen verschwinden, haben Ministerium, Landwirtschaft und Naturschutz vereinbart, hier enger zusammenzuarbeiten. Dies ermöglicht vor Ort flexible Lösungen und kann – anders als eine rein gesetzliche Regelung – dazu beitragen, die Nutzung dieser Kulturflächen wieder zu verbessern.

Um Wildtiere zu schützen, müssen Gründlandflächen künftig von innen nach außen gemäht werden. Für Flächen auf Hängen haben wir aber eine flexiblere Regelung im Sinne der Landwirt*innen getroffen, Höhlen und Stollen werden wieder zu geschützten Biotopen und zum Schutz von Insekten dürfen Grünlandflächen nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

Den Gesetzestext findet Ihr hier, weitere Hintergrundinfos hier.

 

Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht

In den Landtag eingebracht wurde das Zehnte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG). Es regelt die kommunale Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung ab 2017. Das Jahr 2016 war gemäß einer Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Übergangsjahr in der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme.

Das neue Gesetz hebt die Trennung zwischen tatsächlich zugewiesenen Flüchtlingen in den Kommunen und den finanziellen Landeszuweisungen auf. Ab dem 1. Januar 2017 zahlt das Land also pro Geflüchteten, der sich tatsächlich in einer Kommune aufhält. Die Jahrespauschale wird auf eine monatliche Pauschale umgestellt. Diese wird außerdem leicht erhöht.

Das neue FlüAG schafft darüber hinaus eine verbindliche Regelung für besondere Belastungssituationen, in denen Kommunen ihre Aufnahmepflicht nach dem FlüAG nicht erfüllen können. Sie können temporäre Aufnahmestopps beantragen. Für die Dauer des Aufnahmestopps müssen siezukünftig die Unterbringungskosten der eigentlich zuzuweisenden Flüchtlinge übernehmen. So gehen Aufnahmestopps nicht mehr zu Lasten anderer Kommunen. Als dritte große Veränderung werden Verzerrungseffekte zwischen Kommunen mit und ohne Landeseinrichtung abgemildert.

Den Gesetzentwurf findet Ihr hier.

 

Antrag: „Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung verbessern!“

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) war von großen Erwartungen begleitet worden. Unbestreitbar bringt es in seiner jetzigen Fassung einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Wir teilen allerdings die Kritik, die auch von vielen Interessenvertreter*innen vorgebracht wurde: Vieles muss im Sinne der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen noch deutlich verbessert werden. Wir haben in unserem Antrag einen Katalog an Nachbesserungen erstellt, die noch umgesetzt werden müssen. Zum Beispiel darf der leistungsberechtigte Personenkreis gegenüber der jetzigen Rechtslage durch das BTHG nicht eingeschränkt werden. Dasselbe gilt für die Teilhabe und die Selbstbestimmung, zum Beispiel die der Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes. Die Menschen mit Handicap dürfen nicht verpflichtet werden, in bestimmten Wohnformen zu leben.

Diese Kritikpunkte haben wir bereits vor einigen Wochen in einem Positionspapier der Landtagsfraktion zum Ausdruck gebracht und nun auch in einem parlamentarischen Antrag.