Matthis Bericht aus dem Landtag

Unsere Bielefelder Landtagsabgeordnete Matthi Bolte berichtet aus der letzten Sitzungswoche des Landtags NRW. Diesmal geht es unter anderem um den Landeshaushalt, das Polizeigesetz und die Integration Geflüchteter.

Liebe Freundinnen und Freunde,

Die vergangene Sitzungswoche im Landtag stand ganz im Zeichen der Haushaltsberatungen für 2017. In der zweiten Lesung des Haushalts werden alle Einzelpläne ausführlich beraten und die Fraktionen geben bereits einen ersten Überblick über ihre weiteren politischen Schwerpunkte. Wir bleiben bei unseren Leitlinien: Kinder fördern, Infrastruktur modernisieren und Kommunen unterstützen. Zugleich bleibt Rot-Grün bei der fallenden Linie bei der Neuverschuldung.

Die vergangene Woche war aus GRÜNER Sicht aber auch geprägt von einer Landesdelegiertenkonferenz, die eine hervorragende Liste zur Bundestagswahl aufgestellt und ein großartiges Landtagswahlprogramm beschlossen hat. Wir wollen im nächsten Jahr für den Kohleausstieg kämpfen, für ein kluges und gerechtes Land und für grüne Innovationen. Getreu dem Motto: „Mehr Zukunft war nie!“

Herzliche Grüße

Euer Matthi

Rot-Grüne Schwerpunkte im Haushalt 2017

Die zweite Lesung des Haushalts 2017 bot wie immer die Möglichkeit für Detailberatungen und Debatten über die großen Linien gleichermaßen. Die großen Linien lauten: Jedes Kind mitnehmen, unsere Infrastruktur modernisieren und die Kommunen stabilisieren. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen massiv und halten zugleich die fallende Linie bei der Neuverschuldung. 25,1 Mrd. Euro gehen an die Kommunen, das ist ein gutes Drittel des Gesamthaushalts. Im Bildungsbereich wurden die Ausgaben allein für das kommende Jahr um ca. 1 Mrd. Euro erhöht und liegen jetzt bei insgesamt 29 Mrd. Euro, 8 Mrd. Euro mehr als beim Antritt der Rot-Grünen Landesregierung. Die Ausgaben für frühkindliche Bildung haben wir gegenüber 2010 um 125% gesteigert.

Wir haben als Landtagsfraktionen zur zweiten Lesung des Haushalts Änderungsanträge im Volumen von ca. 30 Mio. Euro vorgelegt. Für die dritte Lesung haben wir bereits weitere Anträge, u.a. zur Stärkung der Grundschulen, der Integration Geflüchteter und zur Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes angekündigt. Die Schwerpunkte der Anträge zur zweiten Lesung:

  • Wir machen uns unter anderem stark für mehr Steuergerechtigkeit. Wir wollen, dass NRW im Kampf gegen Steuerbetrüger*innen Vorreiter bleibt. Wir schaffen deshalb 90 zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung und 10 Stellen bei den Bezirksregierungen zur Geldwäschebekämpfung.
  • Wir stärken die Kulturförderung in verschiedenen Projekten mit insgesamt 7 Mio. Euro. Daraus werden u.a. ein Projekt zum Thema Flucht und Vertreibung am Theater Ruhr, eine deutliche Mittelerhöhung für die Landesmusikakademie und das Museum Insel Hombroich gefördert.
  • Gerade mit Blick auf die zahlreichen Krisen weltweit wollen wir auch die Eine-Welt-Arbeit weiter stärken, denn auch NRW hat eine globale Verantwortung. Insgesamt 1,1 Millionen Euro zusätzlich stellen wir für die Entwicklungszusammenarbeit und internationale Austauschprogramme bereit.
  • Wir stärken das Ehrenamt. 1,8 Mio. Euro erhalten die Feuerwehren zur Nachwuchsgewinnung, für ihre Jugendarbeit und zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren. Die Betreuungsvereine stärken wir mit 1,6 Mio. Euro.

Hier findet Ihr weitere Informationen.

 

Polizeigesetz: Modellversuch Bodycams und Kennzeichnungspflicht

Der Landtag hat das Vierte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Dieses Gesetz hat zwei Regelungsbereiche: Erstens wird die Rechtsgrundlage für einen befristeten Modellversuch mit sogenannten Bodycams geschaffen. Zweitens führen wir mit dem Gesetz eine individuelle Kennzeichnung für die Polizei bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten ein.

Der Einsatz von Bodycams wird entlang der Grünen Leitlinien modellhaft erprobt. Es gelten also klare grundrechtliche Rahmenbedingungen: Der Einsatz darf nur zur Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamt*innen erfolgen; die Daten werden verschlüsselt und manipulationssicher erhoben und verarbeitet; über eine Löschung wird im Vieraugenprinzip entschieden; Betroffene der polizeilichen Aufzeichnung können ihrerseits in die Aufzeichnung Einsicht nehmen.

Der Pilotversuch ist bis zum 31. Dezember 2019 angelegt und wird von unabhängigen Sachverständigen wissenschaftlich sowohl aus polizei- als auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive begleitet. Zudem ist das Projekt auf fünf von 47 Kreispolizeibehörden beschränkt.

Ein wichtiger Erfolg ist die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen in Bereitschaftspolizei- und Alarmeinheiten. Dabei wird eine anonymisierte individuelle Kennzeichnung eingeführt, um eine nachträgliche Identifikation zu erleichtern. Ziel der Kennzeichnungspflicht ist es, sowohl dem Anspruch von Bürgernähe und Transparenz der Polizei Rechnung zu tragen als auch das Vertrauen in die Kontrolle staatlichen Handelns zu stärken. Gleichzeitig werden die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Polizeibeamt*innen geschützt, da die Kennzeichnung anonymisiert ist.

Den Gesetzentwurf findet Ihr hier, meine Rede hier und ausführliche Infos hier.

 

Neues Gleichstellungsrecht

Mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes reagiert NRW darauf, dass zwar der Frauenanteil im Öffentlichen Dienst zugenommen hat, er in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen aber weiterhin geringer ist. Konkret soll dies im Wesentlichen durch drei Maßnahmen geändert werden: die Quotenregelung für Gremien, die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und die Weiterentwicklung der „leistungsbezogenen Entscheidungsquote“ für Beförderungen und Höhergruppierungen. Die für diese Maßnahmen notwendige Novellierung des Gleichstellungsrechts hat der Landtag in der vergangenen Woche beschlossen.

Weitere Infos findet Ihr hier.

 

Neues Bildungsangebot für Geflüchtete: „Fit für mehr“

Neuzugewanderte, die über 18 Jahre alt sind, waren bisher von einigen Angeboten der Qualifizierung für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Dies wird nun geändert, denn das Schulministerium erweitert ab Februar seine Angebotspalette auch für die neu Zugewanderten über 18 Jahre. Mit dem neuen Angebot „Fit für mehr!“ erhalten auch nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge nun erstmals die Chance darauf, sich schulisch auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann ab 1. Februar 2017 in Berufskollegs begonnen werden.

Das Angebot „Fit für mehr!“ soll unabhängig von der Schulpflicht und der Bleibeperspektive für 16- bis 25-jährige Neuzugewanderte zugänglich sein. Sie können auch im laufenden Schuljahr in das Bildungsangebot eintreten und sich dort bis zu einem Jahr lang sprachlich, mathematisch, kulturell und politisch-gesellschaftlich für ihren weiteren Bildungsweg vorbereiten.

Schulpflichtige junge Menschen haben damit die Möglichkeit, sich insgesamt drei Jahre lang durch den nachfolgenden Besuch der internationalen Förderklassen sprachlich und hinsichtlich erster beruflicher Kenntnisse für Ausbildung und Arbeitsmarkt fit zu machen. Einen Hauptschulabschluss können sie dabei ebenfalls erwerben. Ältere Geflüchtete bis zu 25 Jahre können sich im Programm „Fit für mehr!“ ebenfalls bis zu einem Jahr lang auf einen erfolgreicheren Einstieg in eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit vorbereiten. Dazu können sie im Rahmen des weiteren Schulbesuchs in Verbindung mit Maßnahmen der Arbeitsagentur auch einen Schulabschluss erwerben.

Mehr Infos findet Ihr hier.