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06/09: Altfallregelung für geduldete Flüchtlinge
Im Sommer 2007 wurde auf Bundesebene eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge beschlossen. Demnach können Flüchtlinge aus diesem Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, keine Vorstrafen, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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- Abgelegt in Ratssitzung
- am Montag, 01. Juni 2009 07:32






