Endgültiger Abschied von der B66n

Trabant Abgase Auspuff 01In der überarbeitete Neufassung des Bundesverkehrswegeplans aus dem Verkehrsministerium ist die B66n nicht mehr als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft, sondern ist lediglich im „Weiteren Bedarf“ vorgesehen. Dies löst Freude bei den Bielefelder GRÜNEN aus:

„Der breite Protest und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger hat sich gelohnt. Wenn dieser Vorschlag nun auch durch den Deutschen Bundestag im Rahmen der Ausbaugesetze bestätigt wird, ist eine Finanzierung und sogar eine weitere Planung innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht vorgesehen. Dies würde faktisch der endgültige Abschied von der B66n sein. Damit dies nun auch Gesetz wird, werden wir den Abgeordneten aus OWL weiter auf die Finger schauen“, erklärt Britta Haßelmann, Bielefelder Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin.

Landtagsabgeordneter Matthi Bolte ergänzt: „Die B66n ist eine Planung aus der verkehrspolitischen Steinzeit. Zu Recht haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger klargemacht, dass diese Stadtautobahn mitten durch einen funktionierenden Stadtteil in Bielefeld nicht gewollt ist. Es gibt für sie auch keine verkehrliche Notwendigkeit. Die Streichung der B66n aus dem Vordringlichen Bedarf ist insofern auch ein Erfolg bürgerschaftlichen Engagements.“

Für den Kreisvorsitzenden Dominic Hallau ist vor allem die ökologische Dimension von Bedeutung: „Der Verkehr spielt eine zentrale Rolle für die Erreichung der Klimaschutzziele von Paris. Deshalb ist die Abkehr von der B66n auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Zugleich ist sie eine krachende Niederlage für die Betonfraktionen innerhalb von SPD und CDU.“

 

Bereits im Frühjahr hatte sich der Stadtrat gegen die B66n positioniert. Die Position der GRÜNEN ist seit Jahrzehnten klar: Wir brauchen keine vierspurige Stadtautobahn im Bielefelds Osten!

Die Gründe gegegn die B66n:

  • Der am 16. März 2016 veröffentlichte Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 weist die B 66, die über 6,2 Kilometer durch Bielefelder Stadtgebiet führen soll, mit vorrangigem Bedarf aus, obwohl das Projekt bereits in den BVWP 2003 nicht aufgenommen wurde. Diese Neuplanung der B 66 wird als Ortsumgehung von Bielefeld dargestellt, obwohl eine Ortumgehung sowie die Anbindung der B 61 und der im Bau befindlichen A 33 an die A 2 bereits zum BVWP 2003 durch die Ortsumgehung Bielefeld-Heepen (Ostring, Eckendorfer Straße) gegeben waren.
  • Für eine weitere Schnellstraße auf Bielefelder Stadtgebiet besteht kein nachweisbarer verkehrlicher Nutzen. Auch die innerstädtische Verkehrsentlastung ist gering und rechtfertigt keinen Neubau.
  • Die Trasse einer neuen B 66 als vierspuriger Schnellstraße würde mit 40 Meter Breite über 6,2 Kilometer dicht besiedelte innerstädtische Wohngebiete dauerhaft zerschneiden und durch gestiegene Emissionen belasten. Zudem werden durch die Planung die vielfältigen auf der Stecke vorhandenen Grünzonen sowie Naherholungsbereiche überbaut oder verringert.
  • Mit dem Straßenprojekt sind erhebliche Erhöhungen des innerstädtischen Umgebungslärms, der Abgaswerte und der Feinstaubbelastung zu erwarten, da mehr Verkehr in und durch das Zentrum von Bielefeld gelenkt wird. Darüber hinaus belastet die geplante Trassenführung die vom Nordhang des Teutoburger Waldes ausgehende Frischluftzufuhr in das Zentrum von Bielefeld hinein.
  • Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht den neuen Bundesverkehrswegeplan kritisiert, da vor allem das Verhältnis von Kosten und Nutzen von neu geplanten Straßen oft nicht nachvollziehbar sei. Insgesamt kommt der Bundesrechnungshof zu dem Schluss, dass die Kosten – und damit auch der Kosten-Nutzen-Faktor der Projekte – weder verlässlicher sei als in früheren Planungen, noch seien die Projekte besser untereinander vergleichbar. Aus Sicht des Rechnungshofs müssen vor allem die Planungen für den Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen noch einmal komplett auf Plausibilität überprüft werden.