Johannisbachtal und Obersee – wertvolle Landschaften für Mensch und Natur erhalten!

titel 3Paprika-Koalition fasst Beschluss zum Naturschutzgebiet in der Johannisbach-Aue

Der Obersee und die anschließende Johannisbach-Aue mit dem mäandrierenden, vielgestaltigen Johannisbach zeigen die typische Schönheit des Ravensberger Hügellandes. Das Gebiet, das von den dicht besiedelten Stadtteilen Schildesche, Baumheide, Brake und Milse eingeschlossen ist, zeichnet sich durch seine Weite und Unverbautheit aus und ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bielefelder Bürger*innen.

Aber nicht nur die Bielefelder erfreuen sich an der Landschaft. Auch Tier- und Pflanzenwelt finden hier gute Bedingungen vor, um sich prächtig entfalten zu können. Belege hierfür sind die erfolgreiche Jungtieraufzucht des Storchenpaares in diesem Jahr sowie die Ergebnisse aus der begleitenden Dokumentation des Heckrinderbeweidungsprojektes. Diese zeigen, dass sich in den letzten Jahren durch die Extensivierung der Artenreichtum erhöht hat. Das Konzeptgebiet bietet selten gewordenen und gefährdeten Arten einen Rückzugsraum, der in der heutigen durch Landschaftverbrauch und intensive Landwirtschaft geprägten Zeit rar geworden ist.

Ende 2014 wurde mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und Bürgernähe/Piraten (sowie der BfB!) der politische Beschluss gefasst, die für Mensch, Tier und Pflanze wertvolle Kulisse von Johannisbachtal und Obersee zu erhalten und zu sichern. Die Verwaltung hat die Ergebnisse dieses Beschlusses nun im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 22.11.2016 in Form eines „Landschaftpflegerischen Entwicklungskonzepts mit Grobkonzept für ein Naturschutzgebiet“ vorgestellt. Ein Antrag der Koalition, der gestern im Ausschuss mit Mehrheit beschlossen wurde (Antragstext siehe unten), leitet nun Änderungen in Landschaftsplan Ost und Regionalplan ein, auf Grund deren ein Naturschutzgebiet in der Johannisbach-Aue ausgewiesen werden kann.

Ulrich Gödde, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz “Gut, dass wir uns endlich dem Ziel nähern, diese wunderbare Auenlandschaft ökologisch zu erschließen und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen. Wichtig ist dabei, dass eine Landwirtschaftliche Nutzung auch weiterhin möglich ist –  z.B. in Kombination mit Beweidungsprojekten, extensiven Bewirtschaftungsformen und Ackerrandstreifenprogrammen bieten sich hier große Potentiale, die biologische Vielfalt der Agrarlandschaften zu bewahren und zu fördern.“

Rainer Hahn, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: „Eine intelligente Wegeführung, Informationsangebote sowie Plätze zum Rasten und Natur beobachten nach dem Beispiel des Naturschutzgebietes `Rieselfelder Windel` zeigen wie Naturschutz und Naturerholungsbedürfnisse auf bemerkenswerte Art und Weise in Einklang gebracht werden können. Gerade die Nähe zur Natur und die dort zu findende Ruhe sind das, was viele Bürger*innen an der Johannisbach-Aue schätzen.“

Martin Schmelz, umweltpolitischer Sprecher der Ratsgruppe Bürgernähe/Piraten und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: „Das politische Lager aus CDU, FDP und BfB mag dem Untersee dicke Krokodilstränen hinterher weinen. Für uns ist die Entscheidung für ein Naturschutzgebiet und somit gegen die Unterseeplanung die folgerichtige. Wir wollen die wertvolle Landschaft fördern und erhalten und nicht die Kulisse mit einem See fluten und im Sinne der ökologischen Wertigkeit wieder bei Null anfangen.“

Das Argument, die Stadt würde das Geld mit der Unterschutzstellung der Aue aus dem Fenster werfen, welches das konservative Lager so gerne ins Feld führt, ist in den Augen der Koalition schlichtweg falsch. Die Flächen wurden wertmäßig beim Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld als Ackerflächen verbucht. Dieser Wert geht bei der Ausweisung als Naturschutzgebiet natürlich nicht verloren. Zusätzlich haben auch Natur und Naturerleben einen ökonomischen Wert.


Beschlusstext der Koalition:

Der AfUK bittet den Rat, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des vorgelegten Grobkonzeptes (siehe Vorlage 3466/2014-2020), ein Verfahren zur Änderung des Landschaftsplans Ost einzuleiten und dabei ein Naturschutzgebiet in der Johannisbachaue auszuweisen.

Die Verwaltung wird auch beauftragt, den naturnahen Ausbau des Johannisbachs auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes der Wasserrahmenrichtlinie (siehe Vorlage 3784/2014-2020) vorrangig voranzutreiben.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bezirksregierung zu bitten, die erforderlichen Änderungen des Regionalplans vorzunehmen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Beschlüsse aus den Bezirksvertretungen zu prüfen und ggf. in das Konzept einzuarbeiten.