Kein Fracking auf Kosten von Kommunen, Naturschutz und Energiewende

Logo-Frackingfrei-Entwurf-2b-neuAntrag der Koalition zur Ratssitzung am 18.05.2015:

Fracking ist eine Hochrisikotechnologie, die mit nicht verantwortbaren Eingriffen in die Natur verbunden ist und die Lebensqualität stark beeinträchtigt – etwa durch Verschmutzungen des Grund- und Trinkwassers durch verpresste Abwässer. Dies stellt gerade für Bielefeld ein unkalkulierbares Risiko für das hochwertige Trinkwasser sowie der Mineralwassergewinnung dar.

Anders als in vielen anderen Großstädten hat Bielefeld noch eine ortsnahe Trinkwasserversorgung für das gesamte Stadtgebiet. Nachhaltige Förderung, Trinkwasserschutz und Naturschutz garantieren Trinkwasser von hoher Qualität; täglich werden 156.000 Bielefelder Haushalte mit frischem, qualitativ hochwertigem Wasser versorgt. Außerdem gibt es in Bielefeld zwei renommierte Mineralwasserunternehmen. Dies alles gilt es unter allen Umständen zu schützen und zu erhalten.

Neben den Gefährdungen für unser Grund- und Trinkwasser existieren weitere Gefahren wie Bohr- und Transportunfälle, Verseuchung der Böden durch Leckagen in den Rohrleitungssystemen, Flächenversiegelung, erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen und damit einhergehende Infrastrukturbelastung sowie zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastungen an Förderplätzen und Zufahrtswegen.

Eine konsequente Umsetzung der Energiewende macht die Fracking-Technologie ohnehin überflüssig, insofern ist diese Art der unkonventionellen Gasförderung ohne nachhaltigen gesellschaftlichen Nutzen.

Beschluss:

Die Stadt Bielefeld erklärt sich zur „Frackingfreien Kommune“ und spricht sich damit gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus.

Bielefeld wird Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem Protest gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland als „Frackingfreie Kommunen“ gemeinsam Ausdruck verleihen.

Die Stadt Bielefeld lehnt den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ ab.