Verkehrskonzept Tempo 30 zum Lärmaktionsplan

TempolimitDer zweite Lärmaktionsplan für Bielefeld dokumentiert für bestimmte Stadtbereiche erhebliche Belastungen durch Lärm, liefert aber im Gegenzug eine Reihe von sinnvollen Handlungsempfehlungen, um in den entsprechenden Bereichen Abhilfe zu schaffen. Besonders effektiv und schnell umsetzbar sind Temporeduzierungen, wie die von den Bezirken vorgeschlagenen Tempo 30-Regelungen.

Antrag der Koalition zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 03.05.2016:

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der Beschlüsse aus den Bezirken zum zweiten Lärmaktionsplan ein Verkehrskonzept mit den von den Bezirken gewünschten Tempo 30-Bereichen zu erstellen, die in der Beschlussvorlage 2871/2014-2020 in Tabelle 1, als aus Sicht der Verwaltung weiter zu verfolgende Maßnahmen zusammengefasst sind.

Die Stadt Bielefeld nutzt nach Möglichkeit die Gelegenheit, im Rahmen der beabsichtigten Novelle der Straßenverkehrsordnung als Modellkommune mitzuwirken. Damit soll die Wirksamkeit von Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern erleichtert und die Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Verkehr geprüft werden.

Als eine Art „Leuchturmprojekt“ soll für Gadderbaum, wie von der Bezirksvertretung  Gadderbaum gewünscht, flächendeckend Tempo 30 eingeführt werden (Ausnahme OWD).

Das Konzept soll baldmöglichst im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie im Stadtentwicklungsausschuss in Form einer Beschlussvorlage vorgestellt werden, damit zeitnah eine Umsetzung der Maßnahmen erfolgen kann.