Baumschutz für Bielefeld

BaumschutzDas Grün ist die Visitenkarte einer jeden Stadt und Gemeinde. Ob es sich um Altbäume in Parks oder Vorgärten, Bäume entlang einer Straße, auf dem Markt- oder Rathausplatz handelt. Diese Bäume haben nicht nur einen optisch-ästhetischen Wert, sondern sind gerade in Zeiten, in denen wir über Klimaanpassung im Innenstadtbereich diskutieren, ein wichtiger Bestandteil im Dienste der Gesundheit der Bürger*innen.

Wenn Bäume gefällt werden, stellt sich vielen die Frage, ob das wirklich notwendig ist und welchen Schutz die Bäume in Bielefeld überhaupt genießen. Hierzu folgendes: Bestimmte Bäume sind geschützt und das lässt sich auch im Internet nachvollziehen, wenn Zweifel an einer Fällmaßnahme bestehen.

Für den Bielefelder Außenbereich werden die Bäume auch als Naturdenkmale, über B-Pläne (wenn vorhanden) oder über Landschaftspläne geschützt.

Ein weiterer effektiver Schutzmechanismus wäre eine Baumschutzsatzung, wie sie in vielen anderen Städten bereits seit langer Zeit erfolgreich und voll akzeptiert besteht. Leider wurde die Bielefelder Baumschutzsatzung, die seit 1977 bestand, 2002 von der bürgerlich-konservativen politischen Mehrheit im Stadtrat außer Kraft gesetzt.

Im Jahre 2009 wurde die Bielefelder Baumerhaltungsrichtlinie (BER) zum freiwilligen Baumschutz eingeführt. Dieser verpflichteten sich die Stadt und ihre kommunalen Betriebe. Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr (gemessen in einer Höhe von 1m über dem Erdboden) mit Ausnahme von Nadel- und Obstbäumen erhalten oder bei notwendiger Fällung ersetzt werden.

Die BER fällt vom Schutzstatus allerdings weit hinter die Baumschutzsatzung zurück. Deswegen werben die Bielefelder GRÜNEN für die Wiedereinführung einer Bielefelder Baumschutzsatzung.