Amt für Integration erhalten

Beschluss der Mitgliederversammlung am 16.09.2014

Bündnis 90/Die Grünen Bielefeld fordern Oberbürgermeister Pit Clausen auf, die geplante Auflösung des bundesweit anerkannten Amtes für Integration nicht vorzunehmen und stattdessen eine konstruktive politische Diskussion über den Stand der Umsetzung des vom Rat im Jahr 2010 beschlossenen „Integrationskonzepts für die Stadt Bielefeld“ anzustoßen.

Erst im Lichte dieser Diskussion ist ein Urteil darüber möglich, wie weit die Bemühungen um eine interkulturelle Öffnung der Regeldienste gediehen sind. Eine interkulturelle Öffnung aller Bereiche der Verwaltung ist die Voraussetzung für eine Auflösung eines Querschnittsamtes wie es das Amt für Integration bei der Stadt Bielefeld darstellt.

Begründung:

  1. Das Amt für Integration wurde im Jahre 2008 als Querschnittsamt gegründet, um die Regeldienste in Richtung interkulturelle Öffnung zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Wichtige zentrale Dienste für Migrant*innen wurden dort zusammen geführt.
    • Einbürgerungsstelle zur Förderung der Einbürgerung und zur Unterstützung der Willkommenskultur, z. B. mit Einbürgerungsfeiern und rechtzeitigen Information von jungen Menschen mit Optionszwang.
    • Aufgabe des Amtes ist die allgemeine soziale Beratung für Migrant*innen, die länger als 3 Jahre in Bielefeld leben und dann von der Clearingstelle im Rathaus (einem Kooperationsprojekt freier Wohlfahrtsverbände der Migrationsberatung) weitergeleitet werden. Im letzten Jahr wurde ein neues Beratungskonzept für die Stadtmitte (Amt für Integration) und für die Stadtteile verabschiedet. Mit der AWO als Kooperationspartner*in wurde ein Leistungsvertrag abgeschlossen. Ziel war es Parallelstrukturen aufzulösen. Diese interkulturelle Beratung ist notwendig, da Migrant*innen rechtlich und sozial mit speziellen Situationen konfrontiert werden, wofür spezielle Kenntnisse und eine Sensibilität notwendig sind.
    • Die Geschäftsstelle des Integrationsrates wird unterhalten.
    • Die Abteilung RAA (Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien) ist zuständig für Bildungsfragen der Migrationsgesellschaft. Im Jahre 2013 wurde auf Antrag der Grünen die RAA auf der Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW zum Kommunalen Integrationszentrum weiterentwickelt. Das Kommunale Integrationszentrum hat laut Landesregierung Aufgaben im Bereich der Bildung und auch im Querschnitt Integration. In diesem Zusammenhang fand 2013 die Umstrukturierung des Amtes statt, ohne Einschnitte vorzunehmen.
    • Das Interkulturelle Büro, befasst mit der Aufgabe des Controlling und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes Bielefeld. Der Beschluss der Auflösung des Amtes steht im krassen Widerspruch zum Integrationskonzept der Stadt Bielefeld.
    • Flüchtlingsberatung, in die die Expertise des Amtes zur Einwanderung und Flucht einfließen konnte. Diese wurde im letzten Jahr zum Sozialamt, Abteilung Obdachlose übergeführt. Daneben wurden bereits Mittel des Dolmetscherdienstes im erheblichen Umfang reduziert, obwohl die Zuwanderung nach Bielefeld anhält und auch so gewollt ist.
  2. Der Grundsatz, dass es für Migrant*innen keine Spezialdienste geben und alle Regeldienste für alle in Bielefeld lebenden Menschen zuständig sein sollen ist zunächst zu begrüßen. Es gibt allerdings keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die interkulturelle Öffnung der Regeldienste gelungen und die im Amt für Integration angebotenen Dienste interkulturell sensibel übernommen werden können. Warum wird das Amt aufgelöst, ohne die Voraussetzungen in den Regeldiensten dafür zu schaffen? Bemühungen in diese Richtung wurden bisher nicht unternommen.
  3. Die Gründung des Amtes wurde sowohl von Migrantenselbstorganisationen als auch von Regeldiensten als positive Entwicklung bewertet. Die Auflösung gibt ein falsches Zeichen! Die offenen Fragen bleiben: „Ist die Integration und das Zusammenleben 100% gelungen?“ Oder: „Ist für die Stadt Bielefeld die Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft nicht wichtig?“ Weder das eine noch das andere kann auf Grund des real existierenden Bedarfs eine Begründung für die unsachgemäße Entscheidung des Oberbürgermeisters sein!
  4. Kritik gibt es auch an der Art und Weise des Umgangs miteinander. Warum wird so ein Einschnitt in den Sommerferien durchgeführt,
  • wenn viele Kommunalpolitiker*innen im Urlaub sind,
  • der neugewählte Integrationsrat sich noch nicht konstituiert hat
  • die Akteure der Integrationsarbeit nicht mitgenommen werden und vieles aus der Presse erfahren?

Es ist erschreckend wie demokratische Partizipationsmöglichkeiten ignoriert werden. Der Oberbürgermeister Pit Clausen macht sich damit extrem unglaubwürdig! Einerseits wird ein Integrationskonzept verabschiedet und andererseits wird das Amt für Integration aufgelöst!

 

Antrag der „AG Migration“ zur Auflösung des Amtes für IntegrationUnterstützer*innen: Jens Burnicki, Sandra Menke, Alexander Temme, Ayşe Özdemir, S. Beyhan Pak, Fabian von Blottnitz, Ali Latif, Klaus Rees.

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