Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet: Ein wichtiger Schritt zur Energiewende und zum Klimaschutz

WindkraftGemeinsame Pressemitteilung von SPD, GRÜNEN und Bürgernähe/Piraten:

In einem einstimmigen Ratsbeschluss aus dem Jahre 2008 verständigte sich der Rat zum Erreichen der Klimaschutzziele darauf, bis 2020 mindestens 20 Prozent des Bielefelder Stroms aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen und den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu reduzieren. 2011 beschloss der Rat, dass die Stadtwerke Bielefeld GmbH die Anregungen aus dem damaligen Bürgerbeteiligungsprozess bei der Umsetzung des Energiekonzeptes 2020 aufgreifen und umsetzen. Hierzu gehörten u.a. die verstärkte Realisierung von Windenergienutzung im Bielefelder Stadtgebiet sowie ergänzende Angebote für eine unmittelbare Beteiligung von Bürger/innen an Erneuerbaren Energieanlagen.

Bielefeld hat die Verpflichtung, einen Beitrag zum Ausstieg aus der Nutzung nicht regenerativer und umweltschädlicher Energiequellen wie Uran, Gas, Öl und Kohle zu leisten. Neben der verstärkten Realisierung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern hat der Ausbau der Windenergie durch den anvisierten endgültigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen.

Bei der Frage, wie wir zukünftig unsere nachhaltige Stromversorgung sicherstellen wollen, ist die Eigenverantwortung jeder/jedes Einzelnen gefragt, aber auch die Politik muss Verantwortung übernehmen.

In der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungs- und Umwelt- und Klimaschutz-Ausschuss sowie Bezirksvertretungen wurde der erste Schritt getan, weitere Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in Bielefeld auszuweisen. Im weiteren Verfahren werden die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse beraten, eine endgültige Entscheidung soll im Mai 2015 fallen.

Durch die Ausweisung von konkreten Flächen möchte man ein Verfahren finden, das einen geregelten Ausbau der Windenergie sicherstellt – sinnvoll im Sinne der Stadtentwicklung und wichtig für die Planungssicherheit von potentiellen Windenergieanlagenbetreibern.

Im Verfahren wurden zehn potentielle Windvorrangflächen für den Bielefelder Raum auf Machbarkeit überprüft. Vier Flächen davon entfallen aufgrund sogenannter „harter“ Tabukriterien. Hierunter fallen beispielsweise die Nähe zu Wohnbebauung oder Infrastruktur. Für den Außenbereich gelten Abstände von 300 m zur Bebauung, für den Siedlungsbereich ging man in Bielefeld mit 600 m über die landesgesetzliche Vorgabe von 500 m hinaus. Auch Belange des Natur- und Artenschutzes gelten als „harte Kriterien“ – gerade im Bereich der Avifauna und Fledermäuse müssen planungsrelevante Arten berücksichtigt werden.

Aber auch ein „weiches“ Kriterium, in diesem Falle die „Schönheit der Landschaft“, führte zum Wegfall einer weiteren Fläche in Dornberg. Die Koalition akzeptiert die Herausnahme von Flächen aufgrund harter Kriterien, allerdings muss die Anwendung weicher Kriterien kritisch gesehen werden, obschon sie in einen fachlichen Abwägungsprozess einbezogen werden müssen.

Nach derzeitigem Stand kann Bielefeld im Bereich der Nutzung der Windenergie mit fünf möglichen Potentialflächen in der Größe von 85 ha (0,33% des Stadtgebietes) nur einen relativ kleinen Beitrag leisten. Jedoch ist wichtig zu betonen, dass jeder kleine Beitrag hilft, die selbstgesetzten Klimaschutzziele in Bielefeld zu erreichen.

Ferner ist es wichtig, Energie soweit möglich, vor Ort direkt dort zu erzeugen, wo sie verbraucht wird. Dies vermeidet unnötig lange Transportwege und neue Stromtrassen.

Allen Beteiligten ist bewusst, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Stadtnähe grundsätzlich von einem hohen Konfliktpotenzial auszugehen ist. Jede/r möchte zwar eine sichere Energieversorgung, keine/r aber ein Kohle- Gas- oder Atomkraftwerk vor seiner Haustür haben. Anwohnerinnen und Anwohner von Windkraftanlagen sind nicht nur ästhetisch mehr oder weniger von dem Betrieb von Windenergieanlagen betroffen, ähnlich wie andere städtische Einwohner durch Gewerbebetriebe, Lärm durch Straßen- und Schienenverkehr sowie durch Abgase, Freizeiteinrichtungen und Kulturveranstaltungen betroffen sind. Hier ist die Solidarität unserer Stadtgesellschaft gefordert, die Nutzen und Lasten unserer Daseinsvorsorge gemeinsam zu tragen.