Baumschutz auf Baustellen muss Selbstverständlichkeit sein!

2013 TDLZ August Bebel Strasse
2013 TDLZ August Bebel Strasse – Dieser Baum steht heute nicht mehr, da auf rudimentärste Baumschutzmaßnahmen verzichtet wurde.

Das Grün ist die Visitenkarte einer jeden Stadt und Gemeinde. Ob es sich um Altbäume in einem Park, junge Bäume entlang einer Straße oder um Bäume auf dem Markt- oder Rathausplatz handelt. Diese Bäume haben nicht nur einen optisch-ästhetischen Wert, sondern sind gerade in Zeiten, in denen wir über Klimaanpassung im Innenstadtbereich diskutieren, ein wichtiger Bestandteil im Dienste der Gesundheit der Bürger*innen.

Leider ist Immer zu beobachten, dass Baustellen den Baumschutz betreffend, unzureichend eingerichtet werden. Dabei regeln die DIN 18 920 und die Richtlinie RAS-LP 4 verbindlich, wie mit Bäumen auf Baustellen umzugehen ist.

Allzu oft kommt es vor, dass Wurzelbereiche verdichtet oder als Abstellfläche missbraucht werden, durch unzureichende Sicherung werden Wurzel-, Stamm- und Kronenteile mechanisch geschädigt. Dies beeinträchtigt die Vitalität des Baumes, er wird anfälliger gegen Schädlinge, holzzersetzende Pilze haben leichteres Spiel und können schließlich einen Verlust der Standsicherheit zur Folge haben.

2016 01 Weststrasse
Baumschutz? Leider aktuell in der Weststrasse komplett Fehlanzeige.

Ein unrühmliches Beispiel zu mangelhaftem Baumschutz auf Baustellen ist das TDLZ, wo von den ursprünglich zu erhaltenden, stadtbildprägenden Bäumen nur noch ein Teil übrig ist. Auch wenn teilweise Nachpflanzungen durchgeführt wurden, so ist zusätzlich zum Baumverlust ein nicht unerheblicher monetärer Schaden entstanden.

Und auch an aktuellen Beispielen in Sachen verfehltem Baumschutz mangelt es nicht. Ein Beispiel: Die Kanalbauarbeiten in der Weststraße in Bielefeld Mitte, wo zusätzlich zum Abladen von Material im Wurzelbereich komplett auf den Anfahrschutz der Baumstämme verzichtet wurde.

Vor diesem Hintergrund stellen die GRÜNEN in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 16.02.2015 die folgende Anfrage:

Wer ist auf den Baustellen im innerstädtischen Bereich dafür zuständig, die Einhaltung von DIN 18 920 und RAS-LP 4 zu überprüfen?

Zusatzfragen:

Wie viele Verstöße gegen die Richtlinien wurden in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert und in welchem Umfang wurde Schadensersatz geleistet?
Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um dem Baumschutz auf Baustellen zukünftig mehr Gewicht zu verleihen?

Doris Hellweg, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: „Mit einfachen Maßnahmen wie Freihaltung des Wurzelbereichs von Baumaterial, zusätzlichem Bodenauftrag und dergleichen und einem wirksamen Stammschutz kann bereits viel erreicht werden. Es ist aus unserer Sicht nicht einsehbar, warum selbst einfachste Schutzmaßnahmen nicht ergriffen werden.“

Rainer Hahn, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: „Die Baukontrolleure sind regelmäßig auf den Baustellen unterwegs, um über die Einhaltung der Bauvorschriften zu wachen. Ihr Aufgabenbereich ist dahingehend zu erweitern, dass sie auch für die Kontrolle des  Baumschutzes zuständig sind. So kann ohne die Einrichtung neuer Strukturen viel für den Schutz der Bäume erreicht werden.“