Beteiligungsrechte des Hauptausschusses bei Mitarbeiter/innen in Führungsfunktionen

Zur nächsten Ratssitzung bitten wir um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

 

Beteiligungsrechte des Hauptausschusses bei Mitarbeiter/innen in Führungsfunktionen

 

Nach § 23 (2) der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld entscheidet der Hauptausschuss über Einstellungen, Beförderungen bzw. Höhergruppierungen und Entlassungen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in Führungsfunktion im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Warum hielt der Oberbürgermeister die Beteiligung des Hauptausschusses bei der Besetzung der Leitung der Volkshochschule Bielefeld für entbehrlich?

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