Klaus Rees hielt am 14.05.2009 im Rat der Stadt Bielefeld folgende Rede:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Grundsatzbeschluss im Februar und der Beauftragung der Verwaltung, einen Realisierungsvorschlag zu erarbeiten, entscheiden wir heute über die Rahmenbedingungen sowie über die Beauftragung der städtischen BBVG zum Bau des TDLZ. Damit machen wir zwei weitere Schritte zum Bau des Technischen Rathauses in Eigenregie.
Mit der Festlegung der Größe des künftigen TDLZ macht der Rat deutlich, dass es zu einer Verringerung des bisher genutzten Flächenumfangs um 24% oder 5.600 qm im Vergleich zur derzeitigen Situation kommen soll. Die künftigen Büro- und Funktionsräume werden hinsichtlich ihrer Anzahl und ihrer Größe weitestgehend bestimmt, außerdem werden Rahmenvorgaben zur Sanierung des Alten Kreishauses gemacht und auch die baulichen und städtebaulichen Kriterien und Bedingungen beschrieben. Aus alledem wird deutlich, dass das TDLZ am gewünschten Standort realisierbar ist und dass wir zu erheblichen Verbesserungen nach Fertigstellung der Sanierung und der Anbauten kommen werden. So soll das Gebäude einen zeitgemäßen energetischen Standard erreichen, welcher eine notwendige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb darstellt.
Wir gehen davon aus, dass im Lauf des weiteren Verfahrens auch eine Festlegung des Ausstattungsstandards erfolgen wird. Denn wir sind uns einig, dass wir kein Verwaltungsgebäude mit „goldenen Klinken“ bauen wollen, sondern ein zweckmäßiges Gebäude, das nachhaltig wirtschaftlich zu betreiben ist.
Mit der zweiten Beschlussvorlage beauftragen wir die BBVG mit der weiteren Planung und dem Bau des TDLZ. Wir legen gleichzeitig eine Maximalsumme fest, zu der das Vorhaben realisiert werden soll. Wir legen auf diese Festlegung größten Wert und ich möchte an dieser Stelle die starke Erwartung an die Geschäftsführung der BBVG formulieren, dass auch alles getan wird, um diese Summe von 26,5 Mio. Euro einzuhalten. Diese Summe ist nicht willkürlich festgelegt worden, sie wurde vielmehr von den Beratern im abgeschlossenen PPP-Verfahren aufgrund realer Kosten ermittelt. Am kürzlich fertig gestellten Theater konnte gezeigt werden, dass und wie so etwas auch bei einem komplexen Sanierungsvorhaben funktioniert. Wir möchten, dass konsequent alle Möglichkeiten zur Einhaltung des Kostenrahmens genutzt werden, die der BBVG als GmbH, im Gegensatz zum ISB als städtischem Eigenbetrieb, zur Verfügung stehen. Und, wenn ich das einmal sagen darf, ich vertraue dabei auf die Geschäftsführung, dass sie das auch hinbekommt. Das gleiche gilt im Übrigen für zwei weitere Aspekte, nämlich den zeitlichen Horizont als auch die Beteiligung heimischer Unternehmen an der Realisierung der Baumaßnahmen. Herr Berens hat uns in der März-Ratssitzung aufgezeigt, dass wir im Idealfall ab Ausschreibung in einem Zeitraum von 13 Monaten zu einer Vergabe der Bauleistungen kommen können. Gerade in der derzeitigen konjunkturellen Lage wäre es von großer Wichtigkeit, dass wir mit einer solchen großen Investition bald auf den Markt kommen können. Und eben auch alles tun sollten, um die heimische Wirtschaft davon profitieren zu lassen. Ich denke, dass alle rechtlich möglichen Mittel und Wege, dies zu tun, von der Geschäftsführung der BBVG auch beschritten bzw. genutzt werden. Auch hierüber besteht ja durchaus ein breiter parteipolitischer Konsens.
Dadurch, dass wir mit dem erfolgreichen Abschluss des Anzeigeverfahrens für den Haushalt 2009 nicht mehr den Beschränkungen der Haushaltssicherung unterliegen, kann die Finanzierung der Investitionsmaßnahme nun, anders als geplant, direkt über den ISB erfolgen. Dieser muss natürlich dafür Kredite aufnehmen, die ihn im Falle eines neuerlichen HSKs, und nach den heutigen Steuerschätzungen könnten wir bald wieder in einer Finanzklemme stecken, aufgrund ihrer Gesamthöhe in große Schwierigkeiten bei der Finanzierung weiterer notwendiger Investitionen bringen könnte. Um das zu verhindern, halte ich eine Zusage vonseiten des städtischen Haushalts dahingehend für nötig, dass der ISB bei einer solchen Entwicklung mit einem Investitionskostenzuschuss des städtischen Haushalts rechnen kann.
Anrede,
was lange währt, wird endlich gut, möchte man angesichts der heutigen Beschlüsse sagen. Doch machen wir uns nichts vor: es liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. In unserem gemeinsamen Beschluss vom Februar hatten wir uns für einen schnellen und direkten weiteren Verfahrensablauf ausgesprochen. Diese Forderung richtet sich natürlich nicht nur an die Verwaltung bzw. an die Geschäftsführung der BBVG, sondern beinhaltet auch eine Selbstverpflichtung für uns. Wir haben es in der Hand, wie schnell die Befassung der verschiedenen Gremien erfolgt.
Und noch eine abschließende Bemerkung: das neue TDLZ bietet mehrere gute Chancen, die ich zum Teil genannt habe. Es muss uns aber klar sein, dass damit auch die Aufgabe von Altstandorten verbunden ist. Insbesondere des Ankergebäudes. Der Erlös des beabsichtigten Verkaufs ist wichtiger Bestandteil der Finanzierung des TDLZ. Wer also hierzu A sagt, muss beim Verkauf des Ankergebäudes auch B sagen. Für Populismus bleibt da kein Platz!
Es gilt das gesprochene Wort!
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