03/2010: Eckdatenbeschluss zum Doppelhaushalt 2010/2011 und zum HSK 2010-2014

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Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, SPD und FDP zur Ratssitzung am 25.3.2010:

Die Städte und Gemeinden befinden sich zurzeit in einer tiefgreifenden Finanzkrise. Auch in Bielefeld ist die Situation dramatisch: der Jahresabschluss 2009 weist ein Defizit in Höhe vom ca. 150 Mio. Euro aus. Für das laufende Jahr muss mit einem ähnlichen hohen Fehlbedarf gerechnet werden. Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist nach derzeitigem Stand unvermeidlich. Es sind alle Bemühungen hinsichtlich eines genehmigungsfähigen HSKs zu unternehmen. Um die gute Angebotsstruktur der Stadt aufrecht erhalten zu können,  die Armut zu bekämpfen, den notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Verbesserung der Bildungslandschaft zu erreichen, die Maßnahmen zum Klimaschutz fortzusetzen, den Ausbau des ÖPNV zu forcieren und die Wirtschaft zu fördern, müssen bereits im laufenden Jahr, insbesondere jedoch im Doppelhaushalt 2010/11 und im Haushaltssicherungskonzept, tiefgreifende und nachhaltig wirkende Konsolidierungs-maßnahmen ergriffen werden. Mit mehr als 350 Mio. Euro hat die Summe der Kredite zur Liquiditätssicherung in diesem Jahr in Bielefeld ein Rekordniveau erreicht. Der weitere Anstieg der Kassenkredite muss dringend gebremst werden.

  1. Ziel ist es, bis zum Jahr 2014 das strukturelle Defizit des städtischen Haushalts in Höhe von ca. 40 Mio. Euro auszugleichen. Konjunkturbedingte Steuermehr-einnahmen sind zur weiteren Haushaltskonsolidierung zu verwenden.
  2. Haushaltskonsolidierung findet sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertrags-seite statt. Bereits im Jahr 2010 sind neben den von der Verwaltung  vorgeschlag-enen Maßnahmen weitere erhebliche Einsparungen notwendig. Bis 2014 sollen mehr als 20 Mio. Euro auf der Aufwandsseite eingespart werden. Mit dem Beschluss zur Erlössteigerung soll die Verwaltung Beschlussvorschläge zur Reduzierung des Aufwandes in mindestens der gleichen Höhe vorlegen.
  3. Die Aufstellung des Doppelhaushalts sowie des HSKs soll sich an folgenden Vorgaben orientieren:
    • die Höhe der steuerbaren Personalkosten wird bis 2014 auf dem Niveau von 2009 eingefroren. Tarifsteigerungen sind im Budget aufzufangen, Fluktuationen sollen zu Stellenreduzierungen genutzt werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.
    • weitere Konsolidierungsbeiträge sollen auf Vorschlag der Verwaltung durch Veränderungen in Verwaltungsstrukturen erbracht werden. Standards sind auf gesetzliche Vorschriften abzusenken.
    • Doppelstrukturen bei der Aufgabenerledigung sind abzubauen.
    • die von der Stadt beeinflussbaren Sachausgaben, Zuschüsse an private Dritte sowie Betriebskostenzuschüsse sind ebenfalls bis 2014 auf dem Niveau des Jahres 2009 bzw. auf der Basis geltender Verträge festzulegen. Neu abzuschließende Verträge sind mit einer Sonderkündigungsmöglichkeit für die Stadt zu versehen. Bestehende Verträge müssen entsprechend nachverhandelt werden.
    • die absehbar nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsflächen sind einer anderweitigen Nutzung zuzuführen,
    • das Schulbausanierungsprogramm soll für die noch nicht begonnenen Maßnahmen gestreckt, die sinnvolle Konzentration von Schulstandorten soll vorangetrieben und bei der Umsetzung des Sportstättenentwicklungsplans sollen nicht mehr benötigte Sportstätten neuen Nutzungen zugeführt werden.
    • es soll ein Kulturentwicklungsplan mit dem Ziel erarbeitet werden, Optimierungs-potenziale für die einzelnen Einrichtungen darzustellen, zu leistungsfähigeren Einheiten zu kommen und Einsparungen zu erzielen. Die Einbeziehung Dritter zur Aufrechterhaltung der kulturellen Infrastruktur soll geprüft werden.
    • eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit und die weitere Zusammenführung von Dienstleistungen in kommunalen Betrieben und Gesellschaften wird angestrebt.
    • nicht begonnene Baumaßnahmen sind unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit bzw. ihrer Notwendigkeit zu prüfen.
  4. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll in der schwierigen konjunkturellen Lage nicht erhöht werden. Die Gebühren und Entgelte sind im Rahmen des gesetzlich Möglichen anzupassen, die Entgelte und die KiTa-Gebühren sind weiterhin sozial verträglich zu gestalten. Eine Grundsteuererhöhung ist im Rahmen des vom OB vorgeschlagenen Umfangs nicht zu vermeiden.
  5. Vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltssituation müssen die städtischen Beteiligungen optimiert werden, d.h. die Verluste sind zu reduzieren und die Erträge in höherem Maße als bisher dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Dabei sind auch alle Steueroptimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
  6. Trotz aller finanziellen Probleme wird die Stadt bzw. werden die städtischen Betriebe und Unternehmen auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten investieren und dadurch Arbeitsplätze in Bielefeld sichern. Investitionen werden schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen erfolgen:
    • energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden und weitere Maßnahmen zum Klimaschutz
    • Bau eines Technischen Dienstleistungszentrums
    • Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs
    • Investitionsmittel zum Erwerb und Entwicklung von Gewerbeflächen
    • Umsetzung der beschlossenen Schulbaumaßnahmen (insbes. Max-Planck Gymnasium, Maria Stemme Berufskolleg, Schulzentrum Heepen)
    • Umzug der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs in das neue “Haus der Bildung”
    • Umbau des Kesselbrinks (bei Vorliegen der Förderzusage)

Begründung erfolgt mündlich!