06/09: Altfallregelung für geduldete Flüchtlinge

Im Sommer 2007 wurde auf Bundesebene eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge beschlossen. Demnach können Flüchtlinge aus diesem Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, keine Vorstrafen, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können, haben eine Frist bis 31. 12. 2009 dies nachzuweisen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir in der nächsten Ratssitzung am 25.06.2009 um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Wie viele Flüchtlinge fallen in Bielefeld unter die Regelung nach § 104a Aufenthalts-Gesetz und wie schätzt die Verwaltung die Chancen für die Betroffenen ein, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen?

Eine zusätzliche Stellungnahme gab Klaus Rees auf der Ratssitzung ab.