06/09: Altfallregelung für geduldete Flüchtlinge

Klaus Rees
Klaus Rees

In der Ratssitzung am 25.06.2009 nahm Klaus Rees zur Anfrage „Flüchtlinge“ (Topp 3) Stellung:

Mit der Verabschiedung der sog. „Altfallregelung“ für langjährig geduldete Flüchtlinge im Sommer 2007 verbanden sich  viele Hoffnungen, die leider nicht erfüllt wurden. Lediglich 80 der mehr als 600 geduldeten Flüchtlinge konnten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den Regelungen, die die Innenministerkonferenz erlassen hat, erhalten. Mehr als die Hälfte der geduldeten Flüchtlinge kamen erst nach dem festgelegten Stichtag und wurden überhaupt nicht  von der Altfallregelung erfasst.

Wie wir eben gehört haben, konnten zwar 216 Personen eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen, diese ist jedoch befristet bis zum 31. 12. 2009 und wird nur dann in eine „echte“ Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, wenn die betreffende Person mindestens für ein halbes Jahr in der Lage war, seinen/ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Wie schwierig das in der heutigen Zeit für Menschen ist, die zum großen Teil ohne Berufsausbildung  bzw. ohne Berufserfahrung sind, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Andererseits geht es hier um Menschen, die 15 Jahre und länger in Bielefeld leben, deren Kinder hier geboren und aufgewachsen sind. Ein Rückfall auf den Status der Duldung würde bedeuten, dass die Flüchtlinge jederzeit abgeschoben werden können.

Vor diesem Hintergrund möchte ich die Verwaltung bitten, ihre Ermessensspielräume, die im Rahmen der Altfallregelung bzw. dem Ausländerrecht (§ 25, Abs. 5) bestehen, im Interesse der Flüchtlinge auszuüben. Für ältere, kranke und erwerbsunfähige Menschen sollten  humanitäre Lösungen gefunden werden.

An die Landes- und Bundespolitik möchte ich den Appell richten, die Frist über den 31. 12. 2009 hinaus zu verlängern, um einem größeren Kreis von Geduldeten die Möglichkeit zur Erlangung eines dauerhaften Bleiberechts zu geben.