Naturschutzgebiet Strothbachwald

BuchenwaldBei der Aufstellung der Landschaftspläne 1995 wurde der Strothbachwald per Ratsbeschluss als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt. Damals wurde versäumt, den betreffenden B-Plan zu ändern und somit das Verfahren zur Unterschutzstellung abzuschließen. Im März 2015 wurde ein Ratsbeschluss gefasst, diese ausstehende B-Planänderung nachzuholen, um endlich Rechtsklarheit zu schaffen.

Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des des Stadtentwicklungsausschusses am 08.09.2015: 

Wie weit ist das Verfahren zur B-Plan-Änderung (I/St 24, Teilbereich NSG Strothbachwald) mittlerweile fortgeschritten und wann ist mit einer Beschlussvorlage zu rechnen?