Eingeschränktem Unterricht auf der Spur

Group of children posing isolated in white

 

 

Bei einigen Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf kommt es beim Besuch der Regelschule mit „Gemeinsamen Lernen“ zu Problemen. Solche Kinder können eingeschränkt beschult werden – natürlich nur in begründeten Ausnahmefällen. Zum Beispiel wenn wegen ihrer Verhaltensauffälligkeiten die anderen Schüler*innen nicht mehr unterrichtet werden können.

Insbesondere bei längerer Dauer dieses eingeschränkten Schulbesuchs erwachsen hieraus höchst problematische Bildungsbiografien.

Anfrage von GRÜNEN, SPD und Bürgernähe/Piraten sowie CDU, Die Linke, BfB und FDP im Schul- und Sportausschuss am 12.04.2016:

Wie viele Schülerinnen und Schüler werden derzeit und in den beiden vorangegangen Schuljahren mit einer reduzierten Stundenanzahl beschult? (Bitte Angaben nach Schulformen differenziert)
Zusatzfrage 1: Für welche Dauer wird ein Kind im Durchschnitt eingeschränkt beschult?
Zusatzfrage 2: Wie viele Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind in den beiden vorangegangenen Schuljahren von Schulen des gemeinsamen Lernens auf die Förderschule gewechselt? (Bitte Angaben nach Schulform differenziert)