Anfrage zur Umsetzung des Urteils zum Asylbewerberleistungsgesetz

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Am 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen und deswegen verfassungswidrig sind.
Das Gericht verfügte eine Übergangsregelung, die Haushaltsvorständen 336 Euro/monatlich und Haushaltsangehörigen 260 Euro/monatlich zuspricht und die rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 gilt.

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

Wie setzt die Verwaltung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz in Bielefeld um?

Nachfrage:

Wie viele Personen beziehen derzeit in Bielefeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und in welcher Form werden die betroffenen Personen über die ihnen gegebenenfalls zustehenden Nachzahlungen informiert?