Artenschutz ausbauen, Amphibienschutz verbessern

Das Umweltamt hat (zusammen mit vielen Ehrenamtler/innenn) in diesem, wie auch in den Vorjahren, den saisonalen Amphibienschutz koordiniert. Ein reibungsloser Ablauf war nicht immer gegeben und vor allem StraßenNRW ist in puncto sachgemäßem Aufbau der saisonalen Zäune kritikwürdig. Zudem hat der ehrenamtliche Amphibienschutz in Bielefeld mit zahlreichen Problemen zu kämpfen:

Der fehlende Nachwuchs bei ehrenamtlichen Kräften verbunden mit teilweise schwierigen örtlichen Situationen, insb. Gefahren durch den Verkehr und unsachgemäßen Zaunauf- und Abbauten, führen dazu, dass mittlerweile auch einige „altgediente“ Amphibienbetreuer/innen ihr Ehrenamt einstellen.

Dies zeigt, dass der saisonale Amphibienschutz nur eine Übergangslösung sein kann und die saisonalen Schutzeinrichtungen sukzessive in dauerhafte, funktionale Lösungen umgewandelt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund stellen die Bielefelder GRÜNEN zusammen mit ihren Koalitionspartnern in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.09.2018 folgenden Antrag (Änderungsantrag zur Vorlage 6753/2014-2020 – Haushaltsplan Umweltamt:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie der Amphibienschutz in den nächsten Jahren gesichert und insbesondere durch dauerhafte Leiteinrichtungen zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Das Konzept soll auch eine Analyse der Amphibienlaich- und Artenschutzgewässer beinhalten – im Hinblick auf ihre aktuelle und zukünftige Funktionsfähigkeit sowie die zahlenmäßige Entwicklung der Amphibienpopulationen der ltzten 20 Jahre (basierend auf dem Zahlenmaterial des ehrenamtlichen Amphibienschutzes).
  2. Darauf aufbauend wird die Verwaltung gebeten, in Form einer Prioritätenliste zu benennen, welche Maßnahmen in den nächsten Jahren vordringlich umzusetzen sind. Konzept und Prioritätenliste sind dem AfUK spätestens vor der Sommerpause 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein jährliches Berichtswesen soll den AfUK über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
  3. Zur Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen laut Prioriätenliste werden in den städtischen Haushalt 2019 60.000 Euro zusätzlich in den Finanzplan eingestellt – mit der Perspektive, diesen Betrag in den folgenden Jahren ab 2020 auf 120.000 Euro jährlich festzusetzen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.