Baumschutz auf Baustellen

2016 02 Finanzamt Teutoburger strBei Baustellen im innerstädtischen Bereich ist leider regelmäßig zu beobachten, dass einfachste Maßnahmen, um Bäume im Arbeitsbereich zu schützen, nicht ergriffen werden. Dabei regeln die DIN 18 920 und die Richtlinie RAS-LP 4, wie mit Bäumen auf Baustellen umzugehen ist.

Wichtig ist, dass nicht nur solche Bäume geschützt werden, die über ihren Status als Naturdenkmal oder über ihre Bezeichnung als B-Plan geschützter Baum, besonderen Schutz genießen. Auch Bäume, die keinen Schutzstatus haben, sind auf Baustellen so zu behandeln, dass sie in ihrer Vitalität nicht beeinträchtigt werden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir den folgenden Antrag:

Antrag der Koalition zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 15.03.2016:

Die Verwaltung und die kommunalen Betriebe nehmen den Passus „Baumschutz auf Baustellen“ in ihre Baumerhaltungsrichtlinie (BER) auf. Dabei sollen die DIN 18 920 und die Richtlinie RAS-LP 4 als Handlungsrichtlinie zu Grunde gelegt werden.

Die Stadt Bielefeld folgt dem Beispiel der Städte Düsseldorf und München und erstellt ein Informationspapier, das anhand einfacher Skizzen und Erläuterungen die auf Baustellen zu ergreifenden, bzw. zu unterlassenen Maßnahmen darstellt. Dieses Papier wird in Zukunft verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen bei städtischen Baustellen und soll möglichst auch von den Mitunterzeichnern der BER übernommen werden. Die jeweilige bauausführende Stelle erhält damit zugleich die Aufgabe, die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu kontrollieren.

Über diesen erweiterten Baumschutz wird die Öffentlichkeit in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt und es wird dafür geworben, dass diese Standards auch auf privaten Baustellen umgesetzt werden.

Die Begründung erfolgt mündlich.