Baumschutzsatzung für Bielefeld

Endlich ist es soweit: Nach dem Auftakt im Bürgerauschuss gab es Infoveranstaltungen, Aktionen und Spaziergänge – und jetzt kommt die Baumschutzsatzung in den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz!

Endlich wird mit der Koalition der Antrag zu mehr Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Temperaturausgleich, mehr Aufenthaltsqualität und Gesundheit der Bielefelder*innen eingereicht. Der Fokus einer Baumschutzsatzung für Bielefeld soll dabei auf der Vorbeugung von Fällungen durch Beratung im Bereich der Baumpflege und Baumerhaltung liegen. Auch Nadel- und Obstbäume sollen nicht per se von der Baumschutzsatzung ausgeschlossen sein. Wir feiern diesen Meilenstein und halten Euch auf dem Laufendem, wie es weitergeht.

Bäume in der Stadt leisten einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Erhalt der Artenvielfalt, senken die Temperaturen in stark versiegelten Bereichen, erhöhen die Aufenthaltsqualität und tragen in erheblichem Maße zur Gesundheit der Bielefelder Bevölkerung bei. Leider wurde 2002 die seit 1977 bestehende Baumschutzsatzung für Bielefeld auf politischen Wunsch hin außer Kraft gesetzt. Viele unbegründete Fällungen waren die Folge. Die Baumerhaltungsrichtlinie, die 2009 eingeführt wurde und in der sich die Stadt und ihre Gesellschaften dem Baumschutz verpflichten, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht jedoch zum Schutz der Bielefelder Bäume nicht aus.

Dass eine Baumschutzsatzung (BSS) bürger*innenfreundlich und ansprechend gelebt werden kann, zeigt beispielweise die Stadt Kassel. Die BSS erfreut sich Ort großer Akzeptanz, weil ein Hauptaugenmerk auf der ausführlichen Beratung der Bürger*innen hinsichtlich Baumpflege und Baumerhalt liegt. Viele Fragen und Unsicherheiten seitens der Baumbesitzer*innen können so geklärt und zumeist im Sinne des Erhalts der Bäume gelöst werden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Baumschutzsatzung für Bielefeld zu erarbeiten und dem AfUK noch in 2021 zum Beschluss vorzulegen. Dabei sollen auch die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen benannt werden.

Bei der Ausgestaltung muss, angelehnt am Kasseler Modell, der Fokus auf Vorbeugung von Fällungen durch Beratung im Bereich der Baumpflege und Baumerhaltung liegen.

Bei der Erarbeitung ist darauf Wert zu legen, dass die für den Schutz der Gehölze zu Grunde liegenden Baumumfänge nicht pauschal, sondern je nach Baumart unterschiedlich und angemessen festgelegt werden. Nadel- und Obstbäume sollen nicht per se von der Baumschutzsatzung ausgeschlossen sein.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.