BZV, Ratsliste, Wahlkreise….? Was wir wie wählen!

Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 werden in Bielefeld Oberbürgermeister*in, Stadtrat und Bezirksvertretungen gewählt. Hier findet ihr die wichtigsten Infos zu diesen Wahlen und Möglichkeiten zur Kandidatur.

Der/die Oberbürgersmeister*in

Der/die Oberbürgersmeister*in wird in direkter Wahl mit absoluter Mehrheit gewählt, da nach jüngstem Urteil die Stichwahl erhalten bleibt. D.h. wenn kein*e Kandidat*in im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, gibt es eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerber*innen mit den meisten Stimmen. Der/die Oberbürgersmeister*in hat qua Amt eine Stimme im Stadtrat.

Der Stadtrat

Unser Stadtrat hat 67 stimmberechtigte Mitglieder. Neben dem Oberbürgermeister, der qua Amt eine Stimme besitzt, setzt er sich zusammen aus 33 Mitgliedern, die direkt über die Wahlkreise gewählt werden und 33 Mitgliedern, die über die Listen von Parteien /Wähler*innengemeinschaften einziehen. Die Stimmabgabe für Wahlbezirke und Reserveliste erfolgt mit einer Stimme.

Wahlkreise: In den Wahlkreisen können alle antretende Parteien /Wählergemeinschaften eine*n Kandidat*innen aufstellen, die von den Wahlberechtigten in dem Wahlkreis gewählt werden können. Die Kandidat*innen müssen nicht in dem Wahlkreis und nicht in dem Bezirk wohnen. Die/der Kandidat*innen mit Stimmenmehrheit zieht in den Stadtrat ein. Da wir in diesem Jahr darauf hoffen können, mehr Wahlkreise zu gewinnen (2014 waren es nur zwei), sind die diese bedeutsamer für uns geworden. Da die Wahlkreise unseren Bezirken zugeordnet sind, werden unsere Stadtteilgruppen Voten abgegeben für eine*n Kandidat*in pro Wahlkreis in ihrem Gebiet. Diese stellen lediglich eine Empfehlung dar, die rechtlich relevante Wahl erfolgt bei unserem Kommunalparteitag. Es gibt keine weitere zwingende Verknüpfung von Wahlkreis und Bezirk, d.h. man kandidiert nicht automatisch für die Bezirksvertretung in Schildesche, wenn man für einen Rats-Wahlkreis in Schildesche kandidiert. Diese Wahlen sind getrennt voneinander zu sehen.

Listenwahl: Für die weiteren 33 Plätze stellen die antretende Parteien /Wählergemeinschaften eine Liste mit Kandidat*innen auf. Diese Sitze fallen den antretende Parteien /Wählergemeinschaften gemessen am relativen Stimmenanteil  im gesamten Stadtgebiet zu. Wenn Kandidat*innen, die gemäß dieses Ergebnisses über die Liste in den Rat kämen, schon über einen Wahlkreis einen Sitz bekommen, werden sie übersprungen, d.h. der/die jeweils nächste Kandidat*in zieht nach. Wir wählen unsere Listen quotiert, d.h. alle ungeraden Plätze stehen Frauen zu, die geraden sind für alle Kandidat*innen (die laut Kommunalwahlgesetz wählbar sind, s.u.) offen.

Wählbar für Wahlkreis und Liste sind die Personen, die am Wahltag (= 13.9.20) Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem drei Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet den ersten Wohnsitz haben. D.h. Personen, die diese Kriterien erfüllen, können von uns beim Kommunalparteitag aufgestellt werden.

(Wählen darf bei der Kommunalwahl, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seinen Hauptwohnsitz in Bielefeld hat).

Die Bezirksvertretungen

Wie wählen in Bielefeld zehn Bezirksvertretungen (Brackwede, Dornberg, Gadderbaum, Heepen, Jöllenbeck, Mitte, Schildesche, Senne, Sennestadt, Stieghorst), die je nach Größe unterschiedlich viele Mitglieder haben. Diese werden auch am 13.09. über Listenvorschläge gewählt. Diese Liste wählen die GRÜNEN Mitglieder, die im Stadtbezirk ihren 1. Wohnsitz haben, auf einer Wahlversammlung. Hier können all diejenigen antreten, die mindestens 18 Jahre alt sind und in dem Stadtbezirk wohnen. Wer in einem anderen Stadtbezirk kandidieren möchte, als er/sie wohnt, kann das tun, wenn er/sie in einem der Wahlkreise in diesem Bezirk als Kandidat*in aufgestellt ist. Es gibt keine weitere zwingende Verknüpfung von Wahlkreis und Bezirk, d.h. man kandidiert nicht automatisch für die Bezirksvertretung in Schildesche, wenn man für einen Rats-Wahlkreis in Schildesche kandidiert. Diese Wahlen sind getrennt voneinander zu sehen.

Beispiele

Beispiel 1: Wenn ich in Schildesche wohne, aber in Heepen für die Bezirksvertretung kandieren möchte, da ich hier arbeite und größeren Bezug zu diesem Bezirk habe, kann ich das tun- Ich muss dann in einem der Heeper Wahlkreise beim Kommunalparteitag als Kandidat*in aufgestellt werdenÜber diesen Wahlkreis könnte ich theoretisch auch in den Stadtrat einziehen und würde damit sowohl in der Bezirksvertretung Heepen als auch im Stadtrat sitzen. Wenn ich aber min. drei Monate vor dem Wahltag (= 13.9.20) meinen ersten Wohnsitz in Heepen habe und nicht in den Stadtrat möchte, ist es nicht notwendig für einen Wahlkreis zu kandidieren.

Beispiel 2: Ich möchte auf jeden Fall in den Stadtrat, aber nicht in eine Bezirksvertretung! Ich kandidiere für einen der ersten 12 Listenplätze und/oder für einen aussichtsreichen Wahlbezirk, z.B. am Siegfriedsplatz.