Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2012 und HSK 2012-2022

Klaus Rees

Klaus Rees hielt am 15.12.2011 im Rat der Stadt Bielefeld zu TOP 4.2 der Tagesordnung folgende Rede:

Wir reden ja heute nicht zum ersten Mal über das Thema: bereits am 26. 5. 2011 beauftragte der Rat die Verwaltung mit großer Mehrheit, „die erforderlichen Schritte einzuleiten, um im Jahr 2012 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen”. Ferner wurde die Verwaltung gebeten, die Planungsprämissen darzustellen, erforderliche HSK-Maßnahmen zu beziffern und Umsetzungsvorschläge dazu zu erarbeiten.

In der Zwischenzeit wissen wir, dass auf der Basis des geltenden Erlasses der Weg zu einem genehmigungsfähigen HSK beschritten werden kann. Die entsprechenden Probeberechnungen der Finanzverwaltung ergeben haben, dass ein originärer Haushaltsausgleich im Jahr 2021 möglich ist, sind wir jetzt politisch gefragt, ob wir das wollen.

In diesem Zusammenhang kommt man schnell auf den Begriff „alternativlos”, der in meinem Vokabular eigentlich nicht vorkommt. Und dennoch ist der vorliegende Antrag zu einem Eckdatenbeschluss zum HH 2012 und HSK wirklich alternativlos insofern als er, deutlich macht, dass wir das zwar wünschen so schnell wie möglich ein genehmigungsfähiges HSK zu bekommen und den originären Haushaltsausgleich zu schaffen, aber diesen Einstieg in die Genehmigungsfähigkeit nur unter bestimmten Prämissen vollziehen möchten.

Denn auch wir sehen, dass die vom Land vorgegebenen Kalkulationsgrundlagen zu teilweise sehr unrealistischen Ergebnissen führen. Z.B. bei den Gewerbesteuern oder auch bei der Entwicklung der Personal- oder Sachkosten. Deshalb machen wir in unserem Eckdatenbeschluss deutlich, dass zur Erreichung der rechnerisch ermittelten Zahlen keine Steuererhöhungen präjudiziert werden können. Wir halten es auch für wichtig zu bekräftigen, dass Haushaltskonsolidierung auf der Aufwands- und der Ertragsseite stattzufinden hat. Schließlich ist es auch weiterhin so, das wir jährlich Haushalte diskutieren und verabschieden werden. Notwendige Korrekturen können und müssen unter bestimmten Umständen zeitnah vorgenommen werden.

Die auf der Grundlage der Erlasslage ermittelten Zahlen bilden also lediglich den Rahmen innerhalb dessen wir uns bewegen und zu einem genehmigungsfähigen HSK kommen können. Diese Möglichkeit gilt es zu nutzen, denn nur dadurch können wir wieder Investitionen in unsere Zukunftsfähigkeit und zur Sicherung von Beschäftigung in unserer Stadt vornehmen. Und zwar wieder in dem Umfang, der wirklich notwendig ist.

Wenn wir uns jetzt auf den Weg machen, ein genehmigungsfähiges HSK zu erreichen, dann bedeutet das nicht, dass wir bis 2022 hier im Rat nicht mehr über Finanzen reden werden. Wir sagen deshalb ganz deutlich, dass spätestens dann, wenn wir das Ende des Mittelfristplanungszeitraums im Jahr 2016 erreicht haben werden, eine Zwischenbilanz gezogen werden muss. Falls bis dahin gravierende Veränderungen eingetreten sein sollten oder solche zu erwarten sind, werden wir dann weitere Konsolidierungsschritte unternehmen müssen.

Eine wichtige Grundlage, um zu einem genehmigungsfähigen HSK zu kommen, ist die Umsetzung des beschlossenen HSKs in vollem Umfang. Das erfordert noch einige weitere konkrete Beschlüsse, wie den zur Erhöhung der Vergnügungssteuer, der heute auf der Tagesordnung steht.

Mit großer Sorge erfüllt uns alle die Entwicklung der Liquiditätskredite, die bereits fast 400 Mio. Euro betragen und bis 2020 den Umfang von 700 Mio. Euro überschritten haben werden. Parallel dazu verzehren wir unsere Allgemeine Rücklage zum Ausgleich unserer jährlichen Haushaltsdefizite. Wir werden dann zwar immer noch nicht in der Gefahr einer Überschuldung geraten, dennoch kann diese Entwicklung niemanden befriedigen. Wir möchten deshalb alles tun, um diese Entwicklung mindestens zu verlangsamen.

Ein weiterer wichtiger Beschlusspunkt bezieht sich auf die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, insbesondere den UWB und den ISB. Zwar müssen wir diese Betriebe auch weiterhin, wie alle Bereiche der Stadtverwaltung, zur Haushaltskonsolidierung heranziehen. Wir wollen aber erreichen, dass dies künftig nur noch im Rahmen ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit und Ertragslage erfolgt und nicht weiter, wie bisher, zu Lasten ihrer Liquidität und unter Verzehr zum Teil betriebsnotwendiger Rücklagen. Wir möchten den betrieben eine mittelfristige Planungssicherheit geben, die ihnen ermöglicht ihre Leistungsfähigkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und auch hinsichtlich der Leistungserbringung gegenüber den beauftragenden Organisationseinheiten nachhaltig zu erhalten. Gerade für diesen Teil unseres Beschlusses werbe ich um eine möglichst breite Zustimmung hier im Rat, denn wir alle wissen, was wir an diesen Betrieben haben!

Ich komme zum Schluss:

Unser Eckdatenbeschluss ist alternativlos, weil wir alle wissen, warum eine permanente Übergangswirtschaft (das wäre die einzige Alternative) nicht wirklich ernsthaft gewollt sein kann. Sie würde uns jeglicher Gestaltungsmöglichkeiten und vor allem jeglicher Investitionsmöglichkeiten auf absehbare Zeit berauben.

Deshalb appelliere ich noch einmal ganz herzlich an Sie alle: lassen Sie uns gemeinsam auf den Weg machen, lassen Sie uns gemeinsam die Verwaltung dabei unterstützen, schnell zu einem genehmigungsfähigen HSK und schnell zum originären Haushaltsausgleich zu kommen. Die Chancen liegen auf der Hand, die Risiken sind bekannt und die Tragweite unseres heutigen Beschlusses reicht weit über die laufende Ratsperiode hinaus. Gerade dieses letzte Argument sollte Sie alle doch noch einmal zum Nachdenken und letztlich auch zur Zustimmung zu unserem Beschlussvorschlag bewegen – es sei denn, Sie haben eine andere, verantwortbare Alternative, die ich jedoch nicht erkennen kann!

Es gilt das gesprochene Wort!