Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für zugewiesene Geflüchtete

HeilmittelverordnungIn der Ratssitzung vom 23. 4. 2015 beauftragte der Rat die Verwaltung einstimmig, zu prüfen, „ob Leistungsberechtigte nach §4 und § 6 AsylbLG eine KV-Chipkarte der gKV erhalten können und welche Folgen dies für die Leistungsberechtigten und für die Stadt hat.“

In der Zwischenzeit wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium und den Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung gegen Kostenerstattung für diese Personengruppe (zugewiesene Geflüchtete) geschlossen. Hierdurch ist die Einführung einer solchen Chipkarte möglich.

Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Rates der Stadt Bielefeld am 17.09.2015:

Zu welchem Ergebnis hat der o.g. Prüfungsauftrag geführt?

Zusatzfrage:

Wie kann erreicht werden, dass die Stadt so schnell als möglich (1.1.2016) dieser Landesrahmenvereinbarung beitritt?