Festlegung der Struktur für den Fall des Rückkaufs der Anteile an der Stadtwerke Bielefeld GmbH

Bielefeld Stadtwerke

Zur Sitzung des Rates am 29.03.2012 stellten die GRÜNEN zu TOP 7 der Tagesordnung folgenden Änderungsantrag:

1. Für den Fall des Rückkaufs der Anteile an der Stadtwerke Bielefeld GmbH, die sich derzeit noch im Besitz swb AG befinden, sollen diese von der BBVG mbH zurück erworben und gehalten werden.

2. Die derzeit bestehende Holding-Struktur soll unverändert bestehen bleiben. Die paritätische Mitbestimmung findet auch weiterhin auf der Ebene der Stadtwerke Bielefeld GmbH Anwendung.

3. Der Rat der Stadt bittet die Geschäftsführung der BBVG mbH die notwendigen Vereinbarungen zur Refinanzierung des Rückkaufs aus den bisher der swb AG zustehenden Gewinnanteilen zu treffen. Diese Vereinbarungen sind der Gesellschafterversammlung der BBVG mbH zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Nach den verschiedenen intensiven Erörterungen auf der Basis verschiedener Verwaltungsvorlagen sowohl im Haupt- und Beteiligungsausschuss als auch im eigens eingerichteten Unterausschuss „Rückkauf der Stadtwerke-Anteile” dieses Gremiums gibt es keinerlei überzeugenden Argumente, die den möglichen Rückkauf der Stadtwerke-Anteile durch eine eigens zu gründende „Stadtwerke-Holding” rechtfertigen könnte. Ein gewünschter Rückkauf in steuerlich optimierter Form ist in der bestehenden Struktur ebenso möglich wie der Erhalt des steuerlichen Querverbunds sowie der bestehenden paritätischen Mitbestimmung auf der Ebene der Stadtwerke Bielefeld GmbH.

Da der Rat auch nach dem Rückerwerb der derzeit noch von der swb AG gehaltenen Anteile und somit einer vollständigen Rekommunalisierung der SWB GmbH nicht plant, eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1, Satz 2 AktG über die BBVG wahrzunehmen, führt diese Struktur nicht zu einer paritätischen Mitbestimmung auf der Ebene der BBVG mbH.

Die weitere mündliche Begründung von Lisa Rathsmann-Kronshage hier.