Ausweisung neuer Windpotentialflächen – Gut fürs Klima, gut für Bielefeld

WindkraftDie Bielefelder GRÜNEN unterstützen die Ausweisung neuer Potentialflächen für Bielefeld ganz ausdrücklich.

Hier eine kurze Darstellung der Gründe, der Situation vor Ort und die Beantwortung einiger Fragen, die in der Diskussion um die Ausweisung der Standorte immer wieder auftauchen:

Stand der Dinge und Historie

In einen einstimmigen Ratsbeschluss aus dem Jahre 2008 verständigte sich der Rat zur Erreichung der Klimaschutzziele darauf, bis 2020 mindestens 20 Prozent des Bielefelder Stroms aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen und den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu reduzieren. 2011 – nach den Ereignissen von Fukushima – beschloss der Rat, dass die Stadtwerke Bielefeld GmbH die Anregungen aus dem damaligen Bürgerbeteiligungsprozess bei der Umsetzung des Energiekonzeptes 2020 aufgreifen und umsetzen. Hierzu gehörten insbesondere die verstärkte Realisierung von Windenergienutzung im Bielefelder Stadtgebiet sowie ergänzende Angebote für eine unmittelbare Beteiligung von Bürger/innen an Erneuerbaren Energieanlagen.

Bielefeld hat die Verpflichtung, einen Beitrag zum Ausstieg aus der Nutzung nicht regenerativer und umweltschädlicher Energiequellen wie Uran, Gas, Öl und Kohle zu leisten. Neben der verstärkten Realisierung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern hat der Ausbau der Windenergie durch den anvisierten endgültigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen.

Bei der Frage, wie wir zukünftig unsere nachhaltige Stromversorgung sicherstellen wollen, ist jede/r  Einzelne gefragt, aber auch die Politik muss Verantwortung übernehmen.

2012 wurde in den politischen Gremien beschlossen, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergienutzung hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. 2013 wurden die potentiell geeigneten Flächen in die öffentliche Bürgerbeteiligung eingebracht. In der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungs- und Umwelt- und Klimaschutz-Ausschuss sowie den Bezirksvertretungen im März 2015 wurde der nächste Schritt getan, nunmehr konkret Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in Bielefeld auszuweisen. Im weiteren Verfahren werden die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse beraten, die endgültige Entscheidung soll im Mai 2015 fallen.

Durch die Ausweisung von konkreten Flächen soll ein geregelter Ausbau der Windenergie sicherstellt werden – sinnvoll im Sinne der Stadtentwicklung und wichtig für die Planungssicherheit von potentiellen Windenergieanlagenbetreiber*innen.

Im Verfahren wurden zehn potentielle Windvorrangflächen für den Bielefelder Raum auf Machbarkeit überprüft. Vier Flächen davon entfallen aufgrund sogenannter „harter“ Tabukriterien. Hierunter fallen beispielsweise die Nähe zu Wohnbebauung oder Infrastruktur.

Für den Außenbereich gilt ein Anhaltswert für Abstände von mindestens der doppelten Anlagenhöhe zur Wohnbebauung. Moderne Anlagen sind mindestens 150 m hoch. Daher wurde in Bielefeld im Außenbereich ein Abstand von 300 m für die Planungen verwendet. Grundsätzlich muss man eine Vielzahl von Faktoren beachten, u.a. verschiedene Interessen, den gesetzlichen Lärmschutz aber auch generelle Vorgaben für Mindestabstände je nach Anlagenhöhe. Nach Abwägung und Berücksichtigung der Situation in Bielefeld wird im Ergebnis ein Abstand von 600 m für Siedlungsbereiche angelegt.

Auch Belange des Natur- und Artenschutzes gelten als „harte Kriterien“ – gerade im Bereich der Vögel und Fledermäuse müssen planungsrelevante Arten berücksichtigt werden.

Aber auch ein „weiches“ Kriterium, in diesem Falle die „Schönheit der Landschaft“, führte auf Empfehlung des Gutachters zum Wegfall einer weiteren Fläche in Dornberg. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, diese Fläche wieder in den Katalog der Potentialflächen mit aufzunehmen, da das Kriterium, welches zum Ausschluss führte, einem subjektivem Eindruck folgt und somit schlecht mess- bzw. verifizierbar ist. Auch in der Prüfung befindliche Bereiche in anderen Stadtbezirken weisen hochwertige Landschaftsbereiche auf.

Nach derzeitigem Stand kann Bielefeld im Bereich der Nutzung der Windenergie mit fünf möglichen Potentialflächen in der Größe von 85 ha (0,33 Prozent des Stadtgebietes) nur einen relativ kleinen Beitrag leisten. Jedoch ist wichtig zu betonen, dass jeder kleine Beitrag hilft, die selbstgesetzten Klimaschutzziele in Bielefeld zu erreichen.

Ferner ist es wichtig, Energie soweit möglich, vor Ort direkt dort zu erzeugen, wo sie verbraucht wird. Dies vermeidet unnötig lange Transportwege und neue Stromtrassen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Stadtnähe grundsätzlich von einem hohen Konfliktpotenzial auszugehen ist. Jede/r möchte zwar eine sichere Energieversorgung, keine/r aber ein Kohle- Gas- oder Atomkraftwerk vor seiner Haustür haben. Anwohnerinnen und Anwohner von Windkraftanlagen sind nicht nur ästhetisch von dem Betrieb von Windenergieanlagen betroffen, ähnlich wie andere städtische Einwohner durch Gewerbebetriebe, Lärm durch Straßen- und Schienenverkehr sowie durch Abgase, Freizeiteinrichtungen und Kulturveranstaltungen betroffen sind. Hier ist die Solidarität unserer Stadtgesellschaft gefordert, die Nutzen und Lasten unserer Daseinsvorsorge gemeinsam zu tragen.


FAQs

Ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, der Windenergie vor Ort substantiell Raum zu verschaffen?

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes JA (BVerwG, Urt. V. 1303.2003 – 4 C 4/02). Die Kommune ist hiernach verpflichtet, die Regelung, Windenergieanlagen im Außenbereich zu privilegieren, zu beachten und für die Windenergienutzung im gesamten Plangebiet in substanzieller Weise Raum schaffen.

Muss die Stadt Bielefeld Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) ausweisen?

Laut Baugesetzbuch ist die Windenergienutzung im Außenbereich privilegiert, das heißt, sie können im gesamten Außenbereich geplant und beantragt werden. Wenn aber im Flächennutzungsplan (FNP) Vorgaben (durch Konzentrationszonen) gemacht werden, sind WEAs außerhalb dieser Zonen ausgeschlossen. Damit ist eine planerische Steuerung gewährleistet und ein „Wildwuchs“ kann verhindert werden.

Diese Möglichkeit kann allerdings nicht als „Verhinderungsplanung“ angelegt werden, indem man z.B. Abstandskriterien so großzügig auslegt, dass keine Fläche im Stadtgebiet mehr geeignet erscheint. Das widerspricht dem Grundsatz der Privilegierung und würde einen Flächennutzungsplan unwirksam werden lassen. Die Ausweisung von Konzentrationszonen ist also keine Pflichtaufgabe der Stadt, aber in Bielefeld ausdrücklich von politischer Seite gewünscht und ein wertvolles Steuerungselement, um die Errichtung von Anlagen ausschließlich in den Bereichen zu ermöglichen, die als sinnvoll erachtet werden.

Ist der Lärmschutz durch die angesetzten Mindestabstände zur Wohnbebauung wirklich gewährleistet?

Die zugrunde gelegten Mindestabstände ergeben sich aus dem Windenergieerlass der Landesregierung. Sie sind eine sinnvolle und bewährte Planungsgrundlage, weil ja noch nicht feststeht, was für eine Windenergieanlage später gebaut wird. Es gilt aber immer: Wenn ein konkreter Bauantrag gestellt wird, muss ganz konkret belegt werden, dass die Lärmschutzwerte eingehalten werden. Eine zu laute Anlage würde keine Baugenehmigung erhalten – auch wenn sie in einer Konzentrationszone stehen soll.

Hat der von den WEAs emittierte Infraschall negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner*innen?

Der von WEAs erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall nicht zu erwarten. Betrachtet man den gesamten Frequenzbereich, so heben sich die Geräusche einer WEA schon in wenigen Metern Entfernung kaum mehr von den natürlichen Geräuschen durch Wind und Vegetation ab. Deshalb sehen auch die Fachbehörden des Landes hier keine besonderen Sicherheitsregelungen vor.

Weitere Infos:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/223628/

http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf

Kann, bevor die Windvorrangflächen ausgewiesen werden, eine Angabe über den betreffenden WE-Anlagentypen gemacht werden?

Das ist pauschal nicht ohne weiteres möglich. Die Auswahl des Anlagentypen ist individuell auf jeden Einzelstandort angepasst und erfolgt unter Einrechnung unterschiedlicher Parameter. Den Auflagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes muss hierbei im vollen Umfang Rechnung getragen werden.

Der Herausfall einiger Suchräume im Vorfeld, wie ihn Kritiker*innen prognostizieren, ist nicht zu befürchten, denn durch die gezielte Abstimmung des Anlagentyps auf die Fläche kann eine Anlagentyp ermittelt werden, der mit den Mindestabständen zur Wohnbebauung auskommt und trotzdem noch wirtschaftlich betrieben werden kann.

Und was ist mit der Optik?

Wie schon erwähnt ist die Frage, was als „schön“ empfunden wird, recht subjektiv und kann nicht per se als Argument gegen eine Windkraftanlage angeführt werden.

Die Rechtsprechung hat dem aber in der Weise Rechnung getragen, dass sie die „optisch bedrängende Wirkung“ von Windkraftanlagen als einen Aspekt in der Abwägung akzeptiert. Hierbei wird i.d.R. davon ausgegangen, dass eine solche optisch bedrängende Wirkung eintritt, wenn der Abstand zum Wohnhaus deutlich weniger als die zweifache Anlagenhöhe beträgt. Da aber schon allein aus Lärmschutzgründen größere Abstände erforderlich sind, greift dieses Argument nicht.

Was konkret hat die Stadt Bielefeld und ihre Bürger*innen von der Ausweisung neuer WEA-Standorte?

Die Ausweisung neuer Standorte und somit der Bau neuer Anlagen durch lokal ansässige Betreiber dient dem Erhalt der Wertschöpfung vor Ort und ist somit ein wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument. Die Stadtwerke Bielefeld haben bereits ihr Interesse an der Nutzung der Bielefelder Potentialflächen bekundet, aber genauso denkbar und wünschenswert ist die Errichtung von Anlagen unter Beteiligung der Bielefelder Bürger*innen.

Mehr Infos: http://www.kommunal-erneuerbar.de/de/kommunale-wertschoepfung/rechner.html