GRÜNE: Anreize bieten für die Elektromobilität

Die Innenstadt ist in besonderem Maße Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr ausgesetzt. Elektromobilität kann einen guten Beitrag leisten, um im Bereich Luft und Lärm Entlastung zu schaffen. Um hier Anreize zu schaffen, wurde im Rahmen des 800jährigen Stadtjubiläums von der damaligen Ampelkoalition die Frage gestellt, inwiefern ermäßigtes Parken für Elektrofahrzeuge eingeführt werden könnte. Das Amt für Verkehr antwortete 2014, dass es für ein derartiges Vorgehen keine rechtliche Grundlage gäbe und Ausnahmen nur für Anwohner und Schwerbehinderte vorgesehen seien.

Mittlerweile hat sich die Rechtslage geändert: Aufgrund der Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) in 2015 können Behörden Elektrofahrzeuge privilegiert behandeln, entweder auf für sie eigens ausgewiesenen Parkflächen, im Halte- und Parkverbot oder eben durch gebührenfreies Parken.

Vor diesem Hintergrund stellen die Bielefelder GRÜNEN in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 24.01.2017 folgende Anfrage:

Aufgrund der veränderten Gesetzeslage ergeben sich neue Handlungsspielräume.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ermäßigtes, bzw. kostenfreies Parken
für Elektrofahrzeuge in Bielefeld einzuführen?

Zusatzfragen:

1.    Bei den Ladesäulen für Elektrofahrzeuge am Rathaus gibt es vier Steckdosen – allerdings nur zwei Parkplätze. Oftmals werden hier „Knöllchen“ verteilt, wenn die Autos geladen werden und nicht auf der vorgeschriebenen Fläche stehen. Zudem sind die Ladeparkplätze nicht ausschließlich den Elektrofahrzeugen vorbehalten und oftmals von Benzinern besetzt. Welchen Vorschlag hat die Verwaltung, an dieser Stelle eine gute Lösung zu Gunsten der Förderung der Elektromobilität zu schaffen?

2.    Was kann die Stadt außerdem selber tun, um die Elektromobilität vor Ort zu fördern?