Bei der Aufstellung der Landschaftspläne 1995 wurde der Strothbachwald per Ratsbeschluss als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt. Damals wurde versäumt, den betreffenden B-Plan zu ändern und somit das Verfahren zur Unterschutzstellung abzuschließen. Im März 2015 wurde ein Ratsbeschluss gefasst, diese ausstehende B-Plan-Änderung nachzuholen, um endlich Rechtsklarheit zu schaffen.
Ende 2017 hat dann endlich die Offenlegung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. I/St 24 TAH zugunsten des Strothbachwaldes stattgefunden. Weitere Verfahrensschritte sind seitdem nicht erkennbar.
Vor diesem Hintergrund stellen die Bielefelder GRÜNEN in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.10.2018 folgende Anfrage:
Wie weit ist der Verfahrensstand zur Teilaufhebung des B-planes Nr. I/St 24 TAH – Strotbachwald und wann ist mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss zu rechnen?