Grünpflege in sensiblen Bereichen

Ab Herbst stehen die alljährlichen Pflegearbeiten an Straßen, Wegen und in Grünanlagen an. In der letzten Pflegesaison wurden besonders viele Bäume aus den Beständen beseitigt, die durch den Hitzestress der vergangenen Sommer, Pilze und Komplexkrankheiten wie das Eschentriebsterben stark geschädigt wurden. Viele dieser Arbeiten sind nachvollziehbar. Sinnvollerweise sollten jedoch, gerade in für den Naturschutz relevanten Flächen, die Bäume schonend und einzeln aus dem Bestand entnommen werden – unter Erhalt des restlichen Grüns.

Kritische Stellungnahmen der Bielefelder Naturschutzverbände deuten jedoch darauf hin, dass in ökologisch hochwertigen Landschaftsbereichen Gehölzarbeiten stattfanden, die mit den Zielen zum Schutz der Natur nicht vereinbar sind. Es kam unter dem Vorwand der Verkehrssicherungspflicht mancherorts zu großflächigen Kahlschlägen. Als Beispiele sind hier zu nennen: Horstheider Weg & Schloßhofbach nähe Westerfeldstraße.

Vor diesem Hintergrund stellen wir im Betriebsausschuss desUmweltbetriebs am 02.06.2021 die folgende Anfrage:

Wie kann der UWB bei seinen jährliche Gehölzschnittarbeiten, bei allen für den Naturschutz relevanten Flächen, die Untere Naturschutzbehörde und den Naturschutzbeirat besser einbeziehen, um einen bestmöglichen Ausgleich der Interessen der jährlichen Grünpflege und des Naturschutzes sicherzustellen?

Zusatzfragen:

Sind für diese Form der verbesserten Zusammenarbeit politische Beschlüsse vonnöten oder ist davon auszugehen, dass diese ab Herbst 2021 automatisch eingeführt wird?