Zur Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen und Orchester am 23.01.2013 stellten die GRÜNEN folgende Anfrage:
An der Theater- und Konzertkasse erhalten InhaberInnen des Bielefeld-Passes oder entsprechender Ausweise anderer Städte und Gemeinden eine Preisermäßigung von 50% und alternativ an der Abendkasse eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn Karten zum Preis von 3.00 €.
Frage:
In welchem Umfang werden die vorgenannten Vergünstigungen von den Berechtigten in Anspruch genommen (Entwicklung mind. der letzten drei Jahre)?
Zusatzfrage 1:
In welcher Form und in welchen Medien werden Berechtigte bislang über diese Vergünstigungen aufgeklärt?