Inanspruchnahme der Preisermäßigungen für InhaberInnen des Bielefeld-Passes

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Zur Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen und Orchester am 23.01.2013 stellten die GRÜNEN folgende Anfrage:

An der Theater- und Konzertkasse erhalten InhaberInnen des Bielefeld-Passes oder entsprechender Ausweise anderer Städte und Gemeinden eine Preisermäßigung von 50% und alternativ an der Abendkasse eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn Karten zum Preis von 3.00 €.

Frage:

In welchem Umfang werden die vorgenannten Vergünstigungen von den Berechtigten in Anspruch genommen (Entwicklung mind. der letzten drei Jahre)?

Zusatzfrage 1:

In welcher Form und in welchen Medien werden Berechtigte bislang über diese Vergünstigungen aufgeklärt?