Innenstadtentwicklung – Rat entmachtet sich selbst

Inge Schulze
Inge Schulze

“Es ist keine Frage, dass die Innenstadt im Bereich der Bahnhofsstraße unbedingt einer Erneuerung bedarf, soll dieser Bereich wieder an Attraktivität als Einkaufsplatz gewinnen und junge Menschen und auch Menschen aus der Region anziehen. Die Chancen dafür stehen gut. Denn der Eigentümer der City-Passage ECE hat Vorstellungen für eine große Investition in die City-Passage vorgestellt. Er ist bereit, ein Bebauungsplanverfahren abzuwarten und die dort politisch festgesetzten Vorgaben zu akzeptieren. ECE ist interessiert an einer zeitnahen Umsetzung.”

Dr. Inge Schulze hielt am 12.12.2013 im Rat der Stadt Bielefeld zu TOP 26.2 “Genehmigung der  Arbeitsgruppen/Arbeitskreise von Ausschüssen hier: Koordinierungskreises Innenstadt und Investorenprojekte” diese Rede, um ihre Position darzustellen:

“Was aber macht die Stadt Bielefeld? Statt einen B-Plan durch einen Aufstellungsbeschluss auf den Weg zu bringen, den das Baugesetzbuch bei größeren Veränderungen vorschreibt, beschließt der Rat erst einmal eine nicht öffentlich tagende Arbeitsgruppe, die eine Anzahl von Gutachten beauftragen und hinter verschlossenen Türen Vorgaben für die weitere Entwicklung der gesamten nördlichen Innenstadt erarbeiten soll. Einzelne Träger öffentlicher Belange dürfen in der Arbeitsgruppe mitreden, andere nicht. Mit diesem Verfahren gibt der Rat seine Planungshoheit ab an die Verwaltung und eine nicht legitimierte Arbeitsgruppe, er missachtet darüber hinaus das für Planungen geltende Transparenz- und Öffentlichkeitsgebot. Ich habe im Rat in öffentlicher Sitzung gegen die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe gestimmt und die Intransparenz dieses Verfahrens kritisiert.

Denn die kommunale Planungshoheit ist einer der Eckpfeiler der kommunalen Selbstverwaltung. Das durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren bei größeren Änderungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieses Verfahren muss Kriterien wie Öffentlichkeit und Transparenz genügen. Öffentlichkeit und Transparenz sind hohe Güter, die durch die öffentliche Kontrolle auch schützen vor Vetternwirtschaft und Korruption. Im B-Planverfahren müssen außerdem Belange von öffentlichem Interesse berücksichtigt werden wie die Nachbarschaftsverträglichkeit, die Anbindung an den öffentlichen Raum, die verkehrliche Erschließung und die Qualität der Baukörper. Im Verfahren werden Träger öffentlicher Belange gehört, ihre Einsprüche müssen anschließend politisch bewertet werden. Nach dem Satzungsbeschluss bietet ein B-Plan Rechtssicherheit.

Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass vor der Kommunalwahl niemand mehr eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für die Innenstadt treffen will und das ganze Verfahren nur der Verzögerung dient. Die Kosten dafür zahlen, wegen der umfangreichen und teuren Gutachten die Bürger­­. ­ Im Endeffekt schadet sich die Stadt aber auch selbst, denn die notwendige Modernisierung der Bahnhofsstrasße wird dadurch wieder einmal unnnötig hinausgezögert.”