Investor schafft vollendete Tatsachen – GRÜNE schockiert über Abriss der Hammer Mühle!

Die Bielefelder GRÜNEN sind schockiert über den frühmorgendlichen Abriss des Traditionslokals Hammer Mühle. „So wurden Fakten geschaffen, anstatt im Gespräch zu bleiben und gemeinsam Lösungen zu finden. Das ist ein Umgang, den wir so nicht akzeptieren können. Es muss geprüft werden, ob rechtliche Schritte gegen die Investoren eingeleitet werden können“, kommentiert Gudrun Hennke, Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Mitte, den Abriss.

Die GRÜNEN hatten sich für den Erhalt der Hammer Mühle als wichtigem sozialen Treffpunkt im Bielefelder Osten ausgesprochen, insbesondere aufgrund der fehlenden Alternativen im Quartier.

„Wir sind schockiert über die Nachricht des Abrisses. Nun müssen wir schnell ins Gespräch kommen – mit all den Menschen, die sich so unermüdlich für den Erhalt der Hammer Mühle eingesetzt haben, und die zu Recht stinkwütend sind.“  kommentiert Christina Osei, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Ratsfraktion.

„Der Abriss geschah in einem laufenden Verfahren. Uns wurde von den Investoren ein Termin für eine Besichtigung der Hammer Mühle angeboten und jetzt werden wir vor vollendete Tatsachen gestellt, das ist ein ganz schlechter Stil. Der Investor hat hiermit jegliche Reputation verloren“, so Jens Julkowski-Keppler, Co-Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Ratsfraktion.

Der Stadtentwicklungsausschuss sowie die Bezirksvertretung Mitte hatten in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen, das Gebäude unter vorläufigen Denkmalschutz zu stellen. Gestern um Mitternacht endete die Frist zur Anhörung des Bauherrn. Heute wäre die Hammer Mühle unter vorläufigen Denkmalschutz gestellt worden. Das erlebt sie nun leider nicht mehr.

Bausdezernent Gregor Moss erläuterte in einer Mitteilung zur Hammer Mühle im Rat der Stadt Bielefeld am 11.11.2021:

Nachdem der SteA in seiner Sitzung am 02.11.21 den Beschluss der BV Mitte bestätigte, das in Rede stehende Gebäude einer Denkmalprüfung und bis dahin unter einen vorzeitigen Schutz stellen zu wollen, hat die Verwaltung in Absprache mit dem LWL Münster am 03.11. dazu eine Anhörung nach § 28 (1) VwVfG eingeleitet.

Diese Anhörung für einen belastenden Verwaltungsakt ist nach geltender Rechtsauffassung des LWL, als auch nach dem entsprechenden Paragrafen des VwVfG zwingend erforderlich. Aus Sicht des LWL und in Abstimmung mit der Stadt Bielefeld (Untere Denkmalbehörde)  konnte darauf nicht verzichtet werden, da keine konkreten Anhaltspunkte für einen bevorstehenden Abriss und damit eine konkrete Gefährdung des Gebäudes erkennbar waren. Der Verzicht auf eine Anhörung hätte die Unwirksamkeit der Vorläufigen Unterschutzstellung zur Folge, welches routinemäßig durch das Verwaltungsgericht in einem zu erwartenden Rechtsstreitverfahren überprüft worden wäre.

Darüber hinaus hat die Pächterin der Unteren Denkmalbehörde mitgeteilt, dass der bestehende Gastronomiebetrieb noch bis Ende des Jahres 2021 betrieben wird.

Die Anhörung hat die Untere Denkmalbehörde am 03.11.2021 der Eigentümerin mit Empfangsbestätigung übergeben.

Die Frist der Anhörung wurde auf eine Woche begrenzt. Diese Frist endete damit am gestrigen Mittwoch, den 10.11.2021 um 14:00 Uhr. Ab dem 03.11.2021 hat die Bauaufsicht das Gebäude engmaschig kontrolliert. Bei der heute Morgen um 7:50 stattgefundenen routinemäßigen Kontrolle wurde der Teilabriss entdeckt und der weitere Abriss gestoppt.

Es wurde mit der Zustellung der Vorläufigen Unterschutzstellung bis heute gewartet, um bei einer eventuellen schriftlichen Reaktion/Erwiderung auf die Anhörung den internen Postweg vom Posteingang bis zum Technischen Rathaus abzuwarten. Eine rechtssichere Vorläufige Unterschutzstellung muss auf  Einlassungen, die innerhalb der Frist eingegangen sind, im Text eingehen. Bis heute mittag (13:50) ist keine schriftliche Reaktion bei der Unteren Denkmalbehörde eingegangen, so dass der vorbereitete Bescheid heute mittag zugestellt worden wäre. Diesem Bescheid ist durch den Teilabriss die Grundlage entzogen worden. Ob ein rechtsicherer Bescheid überhaupt noch möglich ist, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

Das Gebäude wurde erheblich beschädigt.

Eine heute stattgefundene Begehung durch einen Statiker hat zu folgendem Ergebnis geführt.

Da derzeit nicht mit höheren Windgeschwindigkeiten zu rechnen ist und die Baustelle durch geeignete Maßnahmen zwischenzeitlich gesichert wurde, besteht aktuell keine Gefahr.

Da aber ein illegales Betreten der Baustelle nicht ausgeschlossen werden kann und die weitere Wetterlage nicht vorhersehbar ist, gedenken wir den Abriss zu verfügen.

Dies geschieht unbeachtet einer rechtlichen Auseinandersetzung zum o.g. Sachverhalt.