Leichter zu Bildung und Teilhabe

Die GRÜNE Ratsfraktion begrüßt die Neuregelungen des „Starke-Familien-Gesetzes“ zur unbürokratischen Inanspruchnahme der sog. BuT-Leistungen. War bisher ein sehr kompliziertes Antragsverfahren notwendig, können nun ab dem 1. 8. 2019 die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) als Geldleistungen ausgezahlt werden.

Durch die Entbürokratisierung können berechtigte Menschen schneller von den Teilhabeleistungen profitieren. Ebenfalls können die Sportvereine und andere Anbieter von Freizeit- und Bildungsangeboten entlastet werden.

Joachim Hood, Vorsitzender des Sozial-und Gesundheitsausschusses (SGA):„In Bielefeld nehmen derzeit weniger als 15% der Kinder aus Hartz IV-Familiendie BuT-Leistungen in Anspruch. Deshalb hat der SGA beschlossen, die Einführungeiner „Bildungskarte“ zu prüfen, wie es sie in anderen Städten schon gibt. DieNeuregelung würde eine solche Karte jedoch überflüssig machen!“

Michael Holler-Göller, sozialpolitischerSprecher, ergänzt: „Wirunterstützen den Vorschlag des ‚Arbeitskreises Soziale Verantwortung inBielefeld‘, die Richtlinien der Stadt kurzfristig zu ändern, damit so schnellals möglich die anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen dieBuT-Leistungen erhalten können. Es geht dabei schließlich um Familien, dienicht gerade auf der ‚Sonnenseite‘ leben!“