“Äußerungen der Staatsanwaltschaft nicht akzeptabel!” Stellungnahme von Klaus Rees

Klaus Rees

Der Grünen-Politiker und Fraktionsgeschäftsführer Klaus Rees empfindet Genugtuung und Freude über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte” gegen ihn anhängig war.

Laut Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 31. Juli 2012, das erst heute bei Rees’ Anwalt eingegangen war, hat die Behörde das Ermittlungsverfahren „gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt”. Diese Einstellung erfolgte ohne Einschränkungen und auch ohne Auflagen.

Wenn nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Herr Mackel, der Presse gegenüber erklärt dass der Verdacht, Rees habe Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet weiter besteht und nur nicht weiter ermittelt werde, weil der Politiker durch die öffentliche Festnahme, Fesselung und Ingewahrsamnahme sowie die große Medienöffentlichkeit des Vorfalls „schon genug bestraft sei”, dann ist das für Rees so nicht akzeptabel.

Klaus Rees: „Wie kann sich ein Staatsanwalt hinstellen und behaupten, ich werde weiter verdächtigt, Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben, ohne dass es eine Beweisaufnahme gegeben hat? Die in den Akten befindlichen Aussagen der eingesetzten Polizisten sind unklar und widersprechen sich. Die mir vorliegenden schriftlichen Protokolle von Zeuginnen und Zeugen bestätigen meine Aussage, wonach mir kein Platzverweis erteilt wurde. In gewisser Weise bedauere ich es, dass das Verfahren nicht fortgeführt wird, denn angesichts der vorliegenden eindeutigen Zeugenaussagen hätte dies nur zu einem Freispruch oder zu einer Verfahrens-einstellung mangels Tatverdachts führen können. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Herr Mackel durch seine Äußerungen versucht, die Einstellung des Verfahrens bewusst so zu deuten, dass Verdachtsmomente an mir hängen bleiben. Offensichtlich möchte er damit von dem Fehlverhalten einiger eingesetzter Polizeibeamter ablenken.”

Die Rees vertretende Anwaltskanzlei hat zur Klärung der Gründe für die Verfahrenseinstellung in der Zwischenzeit erneute Akteneinsicht beantragt. Anschließend wird Rees entscheiden, ob er das gegen ihn gerichtete Vorgehen der Polizeibeamten beim Verwaltungsgericht zur Überprüfung stellen wird.