Recht auf Bildung für Geflüchte umsetzen!

Die Verwaltung der Stadt Bielefeld muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit alle nach Bielefeld geflüchteten Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Schule und Bildung schnell wahrnehmen können. Das machen die GRÜNEN mit SPD und LINKEN mit einem Ratsantrag deutlich.


Hintergrund ist, dass Kinder und Jugendliche ohne feste Meldeadresse nicht der Schulpflicht unterliegen. Alle vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Sporthallen oder anderen Sammelunterkünften untergebracht sind, unterliegen nicht der Schulpflicht. Nur wer mit einem festen Wohnsitz gemeldet ist unterliegt der Schulpflicht.


Hannelore Pfaff, Mitglied im Rat sowie im Schul- und Sportausschuss kritisiert dieses „Zweiklassensystem“ für den Zugang von Bildung: „Da wir aufgrund der gegenwärtigen Schulgesetzgebung keine Schulpflicht für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen realisieren können, sollten wir den zweiten Weg gehen, um ihnen einen Schulbesuch zu ermöglichen. Denn es gibt ihn! Es ist das einklagbare Recht auf Bildung, wie es die UN-Kinderrechtskonvention und die Europäische Menschrechtskonvention als Grundrecht vorschreiben. Um dieses realisieren zu können, brauchen die betroffenen Familien dringend Information, Beratung und Begleitung.

Viele Kinder und Jugendliche befinden sich durch den erlebten Krieg und ihre Flucht in psychischen Ausnahmezuständen. Sie sind traumatisiert und die Gefahr einer längerfristigen posttraumatischen Belastungsstörung ist greifbar. Gerade Kinder brauchen eine Alltagsstruktur und einen sicheren Hafen, um zur Ruhe zu kommen und um sich neu orientieren zu können. Das kann nicht in einer Sammelunterkunft geschehen, sondern nur in der Schule, in der Gemeinschaft von Gleichaltrigen, gefordert und gefördert mit Bildung und begleitet von Pädagog*innen“.