Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt!

Am 25. November ist der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.

117 Frauen wurden 2019 durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht. Die BKA-Statistik zeigt 142.000 Fälle von Partnerschaftsgewalt in Deutschland, alleine im letzten Jahr! Mehr als 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Während Männer vor allem außerhalb von Partnerschaft Gefahr laufen, von anderen getötet zu werden, ist für Frauen die Beziehung am gefährlichsten. So zeigen Untersuchungen, dass jeden dritten Tag ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin umbringt und Dunkelfeldstudien belegen, dass mindestens jede dritte Frau einmal im Leben von Gewalt betroffen ist.

Dazu erklärt Britta Haßelmann, MdB: „Gewalt gegen Frauen ist erschreckend und alarmierend. Femizide, also Morde an Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechtes sind dramatisch hoch. Deutschland hat sich national und international in Gesetzen und Abkommen verpflichtet, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Dafür braucht es dringend ein entschiedeneres Handeln der Bundesregierung. Denn Frauen und Mädchen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Bedrohung.

Der Bund muss hier Verantwortung übernehmen, um gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen Schutz vor Gewalt zu gewährleisten und besser zu organisieren. Jede Frau, die von häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt betroffen ist, soll diesen Schutz zukünftig erhalten. Unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Wohnsituation sowie Aufenthaltsstatus muss sie in der akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten.

In unserem Antrag legen zeigen wir, dass  Präventionsmaßnahmen und Unterstützungsstrukturen wie Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe dringend gestärkt werden müssen. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem!“