Sommeraktion Johannisbach – Von Strahlursprung zu Strahlursprung

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Die erste Sommeraktion des Jahres 2012 der Bielefelder GRÜNEN machte ihrem Namen wirklich alle Ehre. Die Sonne schien vom wolkenlosen Himmel, sodass der Einsatz von Sonnencreme und die Mitnahme von genügend Mineralwasser für die Wanderung entlang des Johannisbaches unerlässlich waren.

Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, sollen die (Fließ-)Gewässer europaweit bis zum Jahre 2027 in einen guten ökologischen Zustand (zurück-) versetzt werden. Um sich mit den Maßnahmen, die dazu erforderlich sind, vertraut zu machen, waren Mitglieder der grünen Ratsfraktion, des Kreisverbandes und Landtagsabgeordneter Matthi Bolte am Dienstag, 24. Juli 2012 unterwegs.

Unter fachkundiger Begleitung von Bettina Branke (Umweltamt, zuständig für die Entwicklung der Bielefelder Fließgewässer) wurden flussaufwärts entscheidende Punkte wie die Johannisbach-Aue, die Umflut um den Obersee, die Einmündung der Jölle, die Stiftsmühle mit der Einmündung des Moorbaches bis hin zum Schlosshofbach unter gewässerökologischen Gesichtspunkten besichtigt. Dabei erläuterte die Fachfrau sowohl die Bedeutung von Begrifflichkeiten wie z.B. Strahlursprung* als auch die Umsetzungsplanung zur Renaturierung von Fließgewässern im nördlichen Bereich Bielefeld. Auch die öffentlich diskutierte Umflut an der Schildescher Stiftsmühle wurde dargestellt und die Notwendigkeit unter gewässerökologischer Sicht begründet.

Die Bielefelder GRÜNEN zeigten sich beindruckt von den Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden, um eine Durchgängigkeit für die bachbewohnenden Fische, die durch die EU-Richtlinie gefordert ist, zu gewährleisten. Vielfach, wie im Bereich des Obersees, ist dies bereits gelungen. An anderer Stelle hingegen besteht noch Handlungsbedarf.

Lisa Rathsmann-Kronshage, Vorsitzende der grünen Ratfraktion: „Den derzeit an der Stiftsmühle geplanten Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit stehen wir positiv gegenüber. Auch befürworten wir die Methode des Umgehungsgerinnes als naturnahe Methode, dieses Ziel zu erreichen. Eine Fischtreppe, wie sie von einigen Schildescher Bürgern angeregt wurde, stellt als technische Lösung in Betonbauweise zwar eine Alternative dar, ist aber wenn es um Renaturierung geht, nicht die erste Wahl. Auch die Eingriffe in den Bewuchs, die zur Vorbereitung der Arbeiten vor einigen Wochen notwendig waren, werden bald nicht mehr zu erkennen sein. Nach der Umsetzung der Maßnahmen erwarten wir ein schlüssiges, naturnahes Ergebnis.”

PD Dr. Jörg van Norden, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, liegt die Zukunft der Johannisbach-Aue besonders am Herzen: „Die Johannisbach-Aue ist ein ökologisches Kleinod und bedeutendes Naherholungsgebiet für die Bielefelder BürgerInnen. Beides lässt sich, wie wir gesehen haben, miteinander vereinbaren. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie macht deutlich, wohin wir gehen müssen. Wir befürworten diese Entwicklung und sehen, dass die Verwaltung auf einem guten Weg ist. Ein Untersee ist aus unserer Sicht indiskutabel, weil er nicht nur aus ökologischer Sicht verheerende Folgen hätte, sondern auch das Naherholungsgebiet zerstören würde. Letztendlich ist er nämlich nur über eine Wohnbebauung im gesamten Uferbereich zu finanzieren.”

* / Anmerkung:

Als Strahlursprünge werden naturnahe Gewässerabschnitte bezeichnet, die auf benachbarte nicht so naturnahe Gewässerbereiche eine positive Wirkung ausüben können. Um die sogenannte Strahlwirkung entfalten zu können, müssen die naturnahen Fließgewässerabschnitte für die Gewässerorganismen eine bestimmte Mindestlänge haben. Die Gewässerabschnitte zwischen den Strahlursprüngen sind die Strahlwege, welche wiederum nicht zu lang sein dürfen, damit die Strahlwirkung nicht abreißt. Die positive Wirkung der Strahlursprünge kann durch sogenannte Trittsteine verlängert werden, wobei man darunter kürzere, in der Wirkung begrenzte, ebenfalls naturnahe Gewässerabschnitte vorstellen muss.