Tempo 30 in Bielefeld überall vor Kitas, Schulen und Altenheimen!

Die Änderung der Straßenverkehr-Ordnung (StVO) des Bundesverkehrsministeriums gibt Kommunen in Zukunft mehr Handlungsspielräume: Bislang konnte für „sensible Bereiche mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ nur für kommunale Straßen Tempo 30 ausgewiesen werden. Nun soll dies auch für Hauptverkehrsstraßen möglich sein, die in der Verantwortung von Land und Bund liegen. Das sind gute Nachrichten für Kitas, Schulen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, bei denen bislang ein „Unfallschwerpunkt“ nachgewiesen werden musste, bis Tempo-30-Zonen in ihrem Umfeld eingerichtet werden konnten.

Vor diesem Hintergrund stellen die Bielefelder GRÜNEN in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.04.2017 folgende Anfrage:

Wie weit ist die Verwaltung mit der Umsetzung der Tempo-30-Zonen vor Kitas, Schulen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, die in Zukunft grundsätzlich in diesen sensiblen Bereichen gelten sollen?