Update: GRÜNE Reaktion auf Resolutionsempfehlung im Bürger*innenausschuss

Aus der Rede von Hannelore Pfaff im Bürger*innenauschuss zu Kindern und Jugendlichen in der Pandemie: 

Als Reaktion auf die Bürger*innen-Eingabe „Resolutionsempfehlung“ vom 19.05.2021

“Heute geht es um die vielschichtigen Belastungen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und auch bis auf weiteres bestehen werden.

Dies ist für uns Grüne nicht nur ein politisch zu regelndes Problem, sondern fast jede und jeder von uns kennt Beispiele dazu im eigenen privaten Umfeld.

Sei es als Eltern, Großeltern, Verwandte oder als Freunde der Familien. Auch ich zähle mich dazu und kann die Hilflosigkeit und den Ärger Betroffener gut verstehen.

Es geht im Wesentlichen um den Abgleich der Auffassungen, ob und wieweit eine bundesweit einheitliche Notbremse die Corona-Infektionszahlen wirkungsvoll zurückdrängen kann. Und das in der Beurteilung der damit verbundenen Einschränkungen für Kinder und Jugendliche.

Zu den Punkten 1, 4 und 5 der geforderten Resolution möchte ich folgendes sagen:

Die heutige Bürger*innen-Eingabe bezieht sich auf die Lage der Kinder und Jugendlichen in Bielefeld in der gegenwärtigen Pandemie und den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Sie setzt sie ins Verhältnis zur UN-Kinderrechtskonvention. 

Ich muss sicher nicht betonen, dass wir hinter diesen Grundrechten auf Bildung, psychische und physische Gesundheit, sowie auf Spiel und Freizeit stehen. In allen diesen Bereichen arbeitet Politik und Verwaltung mit Hochdruck daran, die Situation für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihre Familien durch konkrete Angebote zu entschärfen. 

Zu den Punkten 2 und 3 der Resolution:

Der Bundestag hat am 21.04.2021 das längst überfällige Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach diesem rechtlichen Rahmen haben wir uns als Kommune zu richten, 

Wir können und wollen dem Resolutionspunkt 2 nicht entsprechen, bevor keine vertretbaren niedrigen Inzidenzwerte für die Schulöffnungen vorliegen. Abgesehen von der medizinischen Betrachtungsweise liegen die Entscheidungskompetenzen dafür auch nicht bei den Kommunen.

Der Resolutionspunkt 3, dem der Selbsttestung der Schüler*innen zuhause, stehen wir mehr als kritisch gegenüber. Die Selbsttestung im familiären Bereich wird nicht in dem erforderlichen Maß durchgeführt werden können und hat dementsprechend weniger Verlässlichkeit und Aussagekraft.

Wir präferieren für den Selbsttest der Grundschulkinder den Lolly-Antigentest auf PCR-Niveau. Den wir auch flächendeckend in den Kitas eingesetzt sehen würden.

Wenn mir heute jemand sagt, er oder sie wisse ganz genau, was 100 Prozent richtig für die Handlungsanleitung ist, dann kann nur unwahrscheinlich sein. Das weiß bei dieser Viruslage niemand ganz genau. Selbst anerkannten Virologen oder Epidemiologen können nur Annahmen machen und daraus Schritt für Schritt Handlungsvorschläge entwickeln.

Gleichwohl müssen wir jetzt als Kommunalpolitiker*innen zusammen mit der Verwaltung tätig werden, um im Rahmen unserer verbleibenden Handlungsmöglichkeiten die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien wirksamer in den Mittelpunkt zu stellen.

Bündnis 90/Die Grünen erscheint in der Summe die vorliegende Eingabe der Resolutionsempfehlung an das Land NRW, durch den Rat der Stadt Bielefeld, nicht umsetzbar und an wichtigen Punkten ohne eine vorliegende rechtliche Entscheidungskompetenz. 

Wir sprechen uns aus diesen Gründen gegen die Weiterverweisung der vorliegenden Eingabe an den Rat der Stadt Bielefeld aus.”