Weiße Tauben sind keine Wegwerfware!

Leider ist das Fliegenlassen von (weißen) Tauben bei Hochzeiten noch immer Bestandteil einiger Zeremonien. Die speziell für diese Zwecke gezüchteten Ziertauben besitzen keinen besonders guten Orientierungssinn, noch sind sie in der Lage, längere Distanzen zu fliegen. In der Folge sind diese Tiere „Einwegprodukte“, die, nachdem sie ihren Zweck erfüllt haben, sich schwerlich selbst versorgen können und somit oftmals kläglich eingehen. Das ist aus Aspekten des Tierschutzes nicht zu tolerieren.

Tierleid als Zeichen der Liebe?

Bereits 2017 beschäftigten sich sowohlBürger- als auch Sozial- und Gesundheitsausschuss mit der Thematik. In derFolge sollte das Standesamt die Eheleute bei der Bestellung des Aufgebots fürdie Taubenproblematik sensibilisieren. Ferner sollte ein Merkblatt erstelltwerden, das ebenfalls zur Aufklärung in der Sache dienen sollte.

Leider gibt es immer noch Berichte, dass bei Trauungen am Rathaus als auch auf der Sparrenburg Tauben fliegengelassen werden. Im Sinne des Tierschutzes ist es höchste Zeit zu handeln und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Wir möchten im Sozial- und Gesundheitsausschuss einen Antrag stellen, der das Fliegenlassen (sog. Auflassen) von Hochzeitstauben bei Trauungen in Bielefeld unterbindet. Tierleid als Sinnbild für den Bund der Ehe einzusätzen ist geschmacklos!