Weiterentwicklung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

Im Rat am 07.02.2019 stellen die Bielefelder GRÜNEN zusammen mit ihren Koalitionspartnern folgenden Antrag :

Das bewährte System der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuF) zwischen der Stadt Bielefeld und den freien Trägern zur Sicherung einer umfassenden und zukunftsfähigen Sozialen Infrastruktur in unserer Stadt wird mit Wirkung vom 01.01.2020 um weitere drei Jahre verlängert.

Bei der Steigerung des Finanzbudgets sind die tariflichen Tabellen- und Stufensteigerungen – maximal bis zur Höhe des TVöD – und Sachkostensteigerungen in Höhe von 1,5 Prozent jährlich zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen und spezifischen Bedarfe in unserer Stadt sollen in der nächsten Periode der LuF folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
– Stärkung und Weiterentwicklung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen insbesondere in Bezug auf Partizipation und Inklusion;
– Stärkung und Weiterentwicklung der Quartiersarbeit insbesondere zur Stärkung der Integration in den Stadtteilen;
– Stärkung der Senior*innen- und Begegnungszentren zur Verbesserung der Prävention und Teilhabe im Alter;
– Absicherung und Weiterentwicklung von Angeboten im der Frauen- und
Mädchenarbeit;
– Weiterentwicklung der Suchtprävention und Suchtberatung.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Vertragspartnern den Vertragstext neu zu erarbeiten, ihn schlanker und gleichzeitig rechtssicher zu formulieren sowie eine angemessene Flexibilität in der Mittelverwendung zu ermöglichen. Die vereinbarte Leistung soll präzise und transparent beschrieben werden. Das bereits erprobte Verfahren des Fachcontrollings soll weitergeführt und ausgeweitet werden. Der Dokumentationsaufwand für die Träger soll so weit wie möglich reduziert werden. Im Rahmen jährlicher Berichterstattungen in den Ausschüssen soll über fachliche Weiterentwicklungen der LuF informiert werden.

Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge zur Umsetzung dieser Schwerpunkte und deren finanziellen Auswirkungen zu entwickeln und den zuständigen Ausschüssen in den Sitzungen Ende Februar/Anfang März zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Beschlussfassung über die Weiterführung der LuF soll spätestens in der Ratssitzung am 11. Juli 2019 erfolgen.

Begründung: Erfolgt mündlich.