Wir brauchen endlich ein Selbstbestimmungsgesetz

Heike Freia Frank zum Selbstbestimmungsrecht transidentitärer Menschen.

Hinweis: Dieser Artikel wird nicht aktualisiert, weitere Informationen findet ihr hier.

Die kürzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum so-genannten „Dritten Geschlecht“ war überfällig, obwohl dieses Gesetz nicht das Nonplusultra ist, jedoch ist es ein erster Anfang. Endlich sind intergeschlechtliche Menschen als wertvolle Mitglieder der Gesellschaft anerkannt, die sich nicht mehr ständig rechtfertigen müssen und ihre Identität infrage gestellt sehen. Die rechtliche Anerkennung durch das BVerfG ist nun in die Wege geleitet. Aber das stoppt ja nicht die Diskriminierung aus bestimmten Ecken dieser Gesellschaft. Die Gesellschaft hat eine Bringschuld, neue Wege des Umgangs und neue nicht-diskriminierende Kategorien zu finden. Darin sehe ich (m)eine politische Aufgabe. Konkret geht es mir um die Umsetzung des GRÜNEN-Gesetzentwurfs vom „zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität (Selbstbestimmungsgesetz – SelbstBestG), [Bundes]Drucksache 18/12179.

Das Gesetz zum sog. „Dritten Geschlecht“ erleichtert nun für intergeschlechtiche Menschen die Änderung ihrer Vornamen und ihres Personenstandes (VÄ/PÄ) auf einfache Weise. Es ist jedoch ein unvollkommenes Gesetz, weil es andere Geschlechtsidentitäten ausschließt, die transidenten Menschen. Die Entscheidung eines transidenten Menschen seine Vornamen und seinen Personenstand zu ändern, ist derzeit noch komplizierter als eine Adressänderung bei einem Umzug. Das darf so nicht sein. Für diese Personengruppe sind gem. TSG §4, Abs. 3 nach wie vor zwei Zwangsgutachten und ein teures gerichtliches Verfahren notwendig:

„Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gut-achten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexua-lismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig von-einander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu neh-men, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zuge-hörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.“

Nach der WHO und der Bundesärztekammer (Drucksache 19/6477) darf mit der Änderung des Diagnoseschlüssels ICD 11 Transidentität nicht mehr als Krankheit bezeichnet werden, weil dies eine Diskriminierung darstellt. Es ist wichtig zu wissen, dass es in dieser Frage um den innersten Bereich der Selbstdefinition geht, also nicht um Sexualität, was leider allzu oft falsch assoziiert wird, sondern um Identität. Daher verwende ich auch den Begriff der Transidentität, statt Transgender oder Transsexuell. Transidentität ist eine pränatale Bestimmung und daher nicht therapierbar und auch nicht fremdbegutachtbar. Transidentität ist nur eine Form der Vielfalt. Mann und Frau waren nie die Einzigen.

Dem trägt das von den GRÜNEN in den Bundestag eingebrachte Selbstbestim-mungsgesetz von 6/2017 (Drucksache 18/12179) Rechnung. Es soll das zum Teil verfassungswidrige TSG ablösen, es reformieren und an heutige Lebens-bedingungen dieser Personengruppe anpassen. Es soll die Verfahren für die Anerkennung für ein selbstbestimmtes Leben so vereinfachen, dass auch transidente Menschen eine gesellschaftliche Anerkennung erfahren, ohne sich ständig rechtfertigen zu müssen. Diese Auffassung vertritt auch das BVerfG in einem Urteil aus 2011. Das Ministerkomitee des Europarates sowie der Menschenrechtskommisar des Europarates haben bereits vom Gesetzgeber gefordert, die Rechtsordnung so auszugestalten, dass ein Geschlechtseintrag schnell, transparent und leicht zugänglich änderbar sein sollte (Drucksache 19/6479).

Dazu Britta Haßelmann:

„Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes ist längst überfällig, was auch die Diskussion um das sog. 3. Geschlecht gezeigt hat. Schon damals haben wir in einem Entschließungsantrag die Reform des Transsexuellenrechts gefordert (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/064/1906479.pdf). Leider wurde der Antrag von der Großen Koalition abgelehnt. Daher werden wir GRÜNE noch in diesem Jahr einen neuen Versuch für ein modernes Selbstbestimmungsgesetz starten. Dessen Leitbild sollte die persönliche Freiheit und nicht irgendeine Ordnungsvorstellung über die Geschlechter sein. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans* und inter-geschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen. Dabei soll das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtsein-trages deutlich vereinfacht und nur vom Geschlechtsempfinden des Antrag-stellers abhängig gemacht werden.“

Diese Auffassung diskutieren, vertreten und fordern seit langem alle Trans*SHGs, Trans*Vereine und Trans*Verbände in Deutschland. Im Vorder-grund steht dabei die Verlagerung der VÄ/PÄ weg von der Zwangsbegutachtung und den Gerichten zu den Standesämtern. Es würde zudem das Verfahren extrem verbilligen und in sehr kurzer Zeit erfolgen können.

In der AG Gleichstellung sehe ich daher eine Möglichkeit, mich mit dieser Thematik einzubringen und freue mich für jede Unterstützung für diesen Personenkreis. Es darf nicht sein, dass die Unionsparteien dieses Gesetzes-vorhaben weiter blockieren und es darf nicht sein, dass populistische Kreise des rechten Randes diese Thematik besetzen und deren Vorurteile zur Norm werden.