09/2011: Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Zum 01.April 2011 ist das neue Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten. Es umfasst neben anderen Förderbereichen auch Leistungen bei Teilnahme an Aktivtäten der Teilhabe am kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung).

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

In welchem Umfang wurden seit 01.April 2011 aus dem BTP Leistungen zur Teilhabe am kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt und bewilligt?

Zusatzfrage 1

In welcher Form wurden Leistungsberechtigte darüber informiert, dass das Bildungs-und Teilhabepaket auch für Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung verwendet werden können?

Zusatzfrage 2

In welcher Form wurden Leistungsanbieter, z.B. Musikschulen, Museen, städtische und freie Theater, Kindertageseinrichtungen etc., darüber informiert, dass Leistungen des Bildungs- und Teilhabe¬pakets von Leistungsberechtigten für Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung (z.B. für Work¬shops, musikalische Früherziehung, museumspädagogische Angebote etc.) verwendet werden können?