Kommunale Melderegister sind kein Warenlager

Fotolia 39922143 S

Die Zuständigkeit für das Melderecht ist durch die Föderalismusreform 2006 von den Ländern auf den Bund übergegangen. Daher wurde hier eine bundeseinheitliche Neuregelung notwendig.

Zum fehlenden Datenschutz im neuen Melderecht, erklärt Hartmut Geil, Ratsmitglied B90/Die GRÜNEN: Streitpunkt beim Melderecht ist die einfache Frage: Wer darf unter welchen Voraussetzungen Daten wie Name, Geburtstag und Anschrift bekommen? Die bisherige nicht besonders restriktive Landesregelung hat Gewerbetreibende und Adresshändler sehr gefreut, konnte doch die sog. „einfache Meldeauskunft” von jedem eingeholt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegen konnte – also z.B. von Gläubigern bis zu Veranstaltern von Klassentreffen. Das Einholen einer solchen Auskunft kostet z.B. in Bielefeld EUR 7,00 Gebühr. Das lohnt sich für jemanden, der eine Rechnung oder eine gerichtliche Mahnung zustellen lassen will, aber nicht für einen Werber oder Adresshändler. Für den lohnt es sich erst, wenn er die so gewonnenen Daten auch speichern und mehrfach verkaufen kann.

Der erste Entwurf für eine bundeseinheitliche Neuregelung aus dem Ministerium hatte dagegen eine sogenannte Opt-In-Lösung enthalten: Wer Werbung will, muss ausdrücklich zustimmen. Und das freihändige Speichern einmal erworbener Daten wurde den Adresshändlern auch etwas erschwert. Mit einer Änderung kurz vor Toresschluss hat die Koalition in der Bundestagssitzung vom 28.06.2012 diese Regelung aber ins Gegenteil verkehrt: Nun muss widersprechen, wer keine Werbung und die eigene Adresse nicht weiterverkaufen lassen will. Auskunfteien und sonstige Sammler dürfen speichern, was die Server hergeben. Besonders dreist: der Widerspruch gegen das Verhökern der eigenen Daten wird ignoriert, wenn ein Adresshändler bereits bruchstückhafte oder veraltete Daten über eine Person besitzt – was in der Realität heißt: fast immer.

Konsequenter Datenschutz aber schützt die Selbstbestimmung. Nur wer selbst aktiv seine Zustimmung gibt, dessen Daten dürfen genutzt werden. Aus diesem Grund haben die grüne Bielefelder Bundestagsabgeordnete Britta Haßelmann (im Unterausschuss Kommunales des Innenausschusses) und die Fraktion B90/Die GRÜNEN (in der Bundestagssitzung am 28.06.2012) völlig zu Recht diesen Gesetzentwurf abgelehnt.

Es gibt gute Gründe, weswegen eine Auskunft aus dem Melderegister im Einzelfall gerechtfertigt sein kann. Aber Werbung und Adresshandel gehören nicht dazu – schon gar nicht ungefragt. Kommunale Melderegister sind kein Warenlager. Für uns GRÜNE gilt: Wer meine Daten bekommt, das bestimme ich selbst! Und deswegen ist auch die explizite Einwilligung die richtige Lösung.

Die von Campact und FoeBuD gestartete Kampagne „Meine Daten sind keine Ware”, der sich schon mehr als 178.000 Menschen angeschlossen haben, unterstützen wir daher ausdrücklich.

Mehr dazu:

http://www.campact.de/melderecht/home