Verwendung von Glyphosat

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Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Schul- und Sportauschusses am 30.04.2013:

Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb hat nach Beratung am 05.12.2012 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der UWB prüft, baldmöglichst gänzlich auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten. Deshalb werden die Gespräche mit den Herstellern fortgesetzt, die Garantien für Kunstrasen und Laufbahn-beläge auch bei alternativer Unkrautentfernung zu gewährleisten, damit dort zum Beispiel ein Wave-Gerät (Heißdampf) eingesetzt werden kann.
  2. Die zuständigen Gremien werden gebeten, in Absprache mit dem UWB darauf zu achten, dass bei Vergaben für Kunstrasen und Laufbahnen die oben skizzierten Leitlinien berücksichtigt werden.
  3. Die zuständigen Gremien werden gebeten, in Absprache mit dem UWB Maßnahmen zur glyphosatfreien Unkrautentfernung auf Kunstrasen und Laufbahnen zu entwickeln und umzusetzen.
  4. Die Betriebsleitung des UWB wird gebeten, den Betriebsausschuss binnen Jahresfrist über die Umsetzung der Punkte 1- 3 zu informieren.

Frage:

Wie weit hat die Sportverwaltung sich über den Beschluss des Betriebsausschusses Umweltbetrieb informieren lassen und diese Information an die Sportvereine weitergegeben?

Zusatzfrage 1:

Herr Eweler hat dem Betriebsausschuss Umweltbetrieb in der o.g. Sitzung am 05.12.2012 u.a. berichtet,

“… dass im Umweltbetrieb das Pflanzenschutzmittel Round Up eingesetzt werde, das den Wirkstoff Glyphosat enthalte. Er erklärt, dass grundsätzlich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht gestattet sei, sodass für jede Fläche, die mit dem genannten Mittel behandelt werde, eine Aus-nahmegenehmigung beantragt werden müsse. Die Ausnahmegenehmigung gelte für jeweils zwei Jahre und sei danach erneut zu beantragen. Herr Eweler führt darüber hinaus aus, dass grundsätzlich auf den Einsatz von Round Up auf diesen Flächen verzichtet werden könne.

Alternativ müssten diese dann jedoch mechanisch und per Hand (Randflächen) gekrautet werden. Im Rahmen der Ausnahmegenehmigung würden aktuell ausschließlich an 41 Sportanlagen Teilbereiche mit Pflanzenschutzmitteln bearbeitet.

Es handele sich um verkrautete Randbereiche der Tennen¬flächen, Sportplätze und Laufbahnen und sonstige Flächen mit wassergebundener Decke. Außerdem würden die äußeren Randbereiche der Kunstrasenplätze gegen einwachsende Wildkräuter behandelt. Die aktuell behandelten Sportflächen mit Tennenmaterial würden 16,5 ha bei durchschnittlich 3 Pflegegängen pro Jahr umfassen.”

(Zitat lt. Niederschrift)

Hat die Sportverwaltung die Vereine über den Einsatz dieses Mittels informiert und mit ihnen evtl. nach Alternativen gesucht?

Antwort der Verwaltung hier.