Verwendung Zusatzbedarfe Lehrerstellen

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Anfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Schul- und Sportauschusses am 25.09.2012:

In seinem Jahresbericht 2012 (www.lrh.nrw.de – veröffentlicht Juni 2012) rügt der Landesrechnungshof NRW die Verwendung der Mittel für pädagogische Aufgaben. Bezogen auf die vom LRH untersuchte Verwendung der sog. Zusatzbedarfe (Stellen gegen den Unterrichtsausfall, Vertretungsaufgaben und besondere Förderaufgaben; Stellen für Integrationshilfen; Stellen für herkunftssprachlichen Unterricht) und der Rundungsgewinne (die sich aus der Berechnung der Schüler-Lehrer-Relation ergeben) stellte der LRH fest, dass die enge Zweckbindung der Stellen unterlaufen wurden. Im Ergebnis würden zweckgebundenen Stellen überwiegend zur Erfüllung des Regelunterrichts eingesetzt.

Welche auf Bielefeld bezogenen und ggf. nach Schulform und Schulstufe differenzierten Zahlen liegen der Schulverwaltung zur Verwendung der Stellen für sog. Zusatzbedarfe (Stellen gegen den Unterrichtsausfall, Vertretungsaufgaben und besondere Förderaufgaben; Stellen für Integrationshilfen; Stellen für herkunftssprachlichen Unterricht; ggf. weitere) und der Rundungsgewinne (die sich aus der Berechnung der Schüler-Lehrer-Relation ergeben) vor?

Zusatzfragen:

Sofern auch in Bielefeld zweckgebundene Stellen in erheblichem Maße für die Abdeckung des Regelunterrichts eingesetzt werden, fragen wir,

  • worauf dies nach Ansicht der Schulverwaltung zurückzuführen ist?
  • welchen Schulen diese Stellen zur Erfüllung ihres bildungspolitischen Auftrags fehlen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Punkt 3.3.2 Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.09.2012 zur Verwendung der Stellen für sogenannte Zusatzbedarfe und der Rundungsgewinne
Beratungsgrundlage:
Drucksachennummer: 4669/2009-2014

Den Ausschussmitgliedern liegt folgende Antwort auf die Anfrage in schriftlicher Form vor:

Die Schulverwaltung hat die Fragen an die untere und obere Schulaufsicht weitergeleitet, weil die Stadt als Schulträger für die Stellenbesetzung und Stellenverwendung in Schulen nicht zuständig ist und sie darüber keine Informationen vorhält.

Die untere Schulaufsicht, Staatliches Schulamt für die Stadt Bielefeld, hat am 20.09.2012 wie folgt Stellung genommen:

„Die Bezirksregierung Detmold hat dem Schulamt für die Stadt Bielefeld für das Schuljahr 2012/2013 folgende zweckgebundene Zuschläge zur Verfügung gestellt:

Bereich Hauptschule:
Stellen gegen den Unterrichtsausfall, Vertretungsaufgaben und besondere Förderaufgaben: 338,8 Stunden // 12,1 Stellen
Stellen für Integrationshilfen: 823,2 Stunden // 29,4 Stellen
Rundungsgewinne: 72,8 Stunden // 2,6 Stellen
Herkunftssprachlicher Unterricht für das gesamte Stadtgebiet Bielefeld: 311 Stunden // 11,10 Stellen

Bereich Grundschule:
Stellen gegen den Unterrichtsausfall, Vertretungsaufgaben und besondere Förderaufgaben: 800,8 Stunden // 28,60 Stellen
Stellen für Integrationshilfen: 1150,8 Stunden // 41,1 Stellen
Rundungsgewinne: 71 Stunden // 2,53 Stellen

Die Schulaufsicht hat keine Anhaltspunkte, dass diese zweckgebundenen und zum Teil personenbezogenen Ressourcen nicht für die vorgegebenen Zwecke eingesetzt werden.”

Eine Stellungnahme der Oberen Schulaufsicht, zuständig für Stellen in Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs und Förderschulen, liegt noch nicht vor.”

Frau Dr. Schulze zeigt sich unzufrieden mit der vorliegenden Antwort auf die Anfrage ihrer Fraktion, weil nicht explizit auf den Verwendungszweck der sog. Zusatzbedarfe eingegangen worden sei.

Frau Trachte, Schulaufsichtsbeamtin beim Schulamt für die Stadt Bielefeld, berichtet, dass Stellen für sog. Zusatzbedarfe auf Grundlage konkreter Anträge der Schulen seitens des Schulamtes für die Stadt Bielefeld den einzelnen Schulen schulscharf zur Verfügung gestellt würden. Diese Stellen dürften nicht zur Abdeckung des Unterrichtsbetriebs verwendet werden. Rundungsgewinne würden den Schulen auf Antrag nach Einreichung konkreter Konzepte seitens des Schulamtes für die Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellt. Auch diese Stellen seien zweckgebunden und dürften nicht zur Abdeckung des Unterrichtsbetriebs verwendet werden. Das Schulamt habe keine Erkenntnisse, dass die vorgenannten zweckgebundenen Stellen(anteile) nicht zweckentsprechend verwendet würden. Die Verwendung der Stellen könne anhand der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS” nachgehalten werden.

Herr Müller ergänzt, dass dezidiertere Angaben über die Stellenausstattung der Bielefelder Schulen der Drucksache-Nr. 16/702 des Landtags NRW (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 243 vom 19.07.2012 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Ingola Schmitz – FDP – Drucksache 16/377) entnommen werden können.