Plakatierung an Bäumen

Am 19.03.2014 wurden vom Amt für Verkehr die Auflagen für die Plakatwerbung im Rahmen der Wahlen 2014 bekanntgegeben. In diesem Zusammenhang wurde die Plakatierung an Bäumen erstmalig für zulässig erklärt.

BuchenwaldAnfrage der GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 01.04.2014:

Wie schätzt die Verwaltung die Schäden in Form von Ausfällen kompletter Bäume durch Rindenverletzungen und den daraus resultierenden Folgenschäden durch das Eindringen von Pilzen und Bakterien ein, die an den Bäumen durch die Plakatierungen entstehen werden?

Zusatzfragen:

  • Wer trägt die Kosten für die entstehenden Schäden, bzw. kontrolliert die Entfernung von Plakatierungsresten wie Kabelbindern, die bei Nichtentfernung in die Rinde einwachsen können?
  • Wurde im Vorfeld über eine Alternative zu einer inflationären Plakatierung nachgedacht – z.B. eine Reduzierung der Plakatanzahlen oder das Aufstellen von allen Parteien gemeinsam zu nutzender Plakatwände?