Planungssicherheit für soziale Träger

Seit 1998 sichern die sogenannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen – kurz LuF – die Angebote der freien Träger der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe. Wo vorher unregelmäßige Einzelverträge zwischen der Verwaltung und den Trägern Leistungen im Sinne der Subsidarität gesichert haben, ermöglichen die LuF den Trägern Planungssicherheit jeweils für die nächsten 3 Jahre. Aktuell gibt es 224 Verträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 17,7 Mio. EUR pro Jahr. Für die Laufzeit 2019 – 2023 standen zudem zusätzlich 1,9 Mio. EUR aus dem sogenannten Integrationsbudget zur Verfügung. Hieraus wurden zusätzliche Projekte im Zeitraum 2020 – Ende 2022 finanziert (sozialer Zusammenhalt in Quartieren, Integration von benachteiligten Personengruppen in das Bildungssystem und Arbeitsmarkt).

Der aktuelle Eckdatenbeschluss setzt den Rahmen für die nächste Vertragsperiode 2023 – 2025.

Hier findet ihr den ausführlichen Beschluss.

Die Auseinandersetzung bereits jetzt im Februar ist notwendig, damit die Verträge zwischen Verwaltung und Träger im Sommer ausgearbeitet werden können und die Träger bspw. ihre Personalplanung ab 2023 vornehmen können.

Gibt es Unterschieden zwischen dem jetzigen Eckdatenbeschluss im Vergleich zum letzten?

Finanzieller Rahmen:

  • Übernahme der Personalkosten bei Trägern entsprechend der Tarifsteigerungen des TVöD und eine Sachkostensteigerung i.H.v. 1,5%. [Bei Trägern, die nicht nach Tarif bezahlen, werden Personalkostensteigerungen maximal bis zur Höhe des TVöD-Abschlusses berücksichtigt.]
  • 10% der Mittel können ins Folgejahr übertragen werden.

neu:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Vertragspartner*innen eine transparente Darstellung über deren Tarifanwendung zu schaffen. Ziel ist mittelfristig die tarifliche Bindung bei allen Trägern zu erreichen.
  • Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, welche Projekte, die bisher aus dem Integrationsbudget finanziert wurden, in die nächste Laufzeit der LuF übernommen werden sollten

Thematische Schwerpunkte:

  • Erfahrungen aus der Corona-Krise auswerten; digitale/hybride und aufsuchende Arbeit verstärken
  • Verstärkung von Angeboten zur Förderung von Medienkompetenz (Prävention Medienabhängigkeit)
  • Integration von umweltschutz- und diversitätspolitischen Aspekten
  • Verstärkte Trägerübergreifende Quartiersorientierung der Angebote

Dialogisches Verfahren

  • Bereits laufende dialogische Verfahren werden fortgesetzt (Seniorenarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Frauenprojekte, zielgruppenübergreifende Quartiersarbeit und Sucht) und auf weitere Themengebiete ausgeweitet.
  • In den Fachausschüssen soll jährlich über fachliche Herausforderungen, inhaltliche Weiterentwicklungen der LuF informiert werden.