Wasser ist Menschenrecht und keine Handelsware! Entwurf EU-Richtlinie „Konzessionsvergabe“ nicht auf die Wasserversorgung anwenden

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Zur Ratssitzung am 07.03.2013 schlugen die GRÜNEN gemeinsam mit SPD, CDU und LINKEN die folgende Resolution zur Verabschiedung vor:

1. Wasser ist ein Naturgut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Der Zugang zu Wasser ist Menschenrecht. Wasser kann deshalb keine übliche Handelsware sein und darf deshalb auch nicht einem europäischen Handelsregime unterworfen werden.

2. Der Rat der Stadt unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen zahlreicher Organisationen, des Landtages NRW und weiterer Landtage sowie von politischen Parteien, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregelungen unterworfen werden dürfen.

3. Der Rat stellt fest, dass die Wasserversorgung ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Diese bewährten Strukturen gilt es im Interesse von Umwelt, Bürgerinnen und Bürgern und kommunaler Selbstverwaltung zu bewahren.

4. Der Rat der Stadt Bielefeld lehnt den vorliegenden Entwurf einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe im Hinblick auf den darin enthaltenen Regelungsbereich der Wasserversorgungsdienste ab.